Verbrennen von Pflanzenabfällen im März
Bergen auf Rügen (cs). Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Verbrennen von Pflanzenabfällen, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen, seit 1. März wieder erlaubt. Das Verbrennen ist zeitlich auf die Monate März und Oktober begrenzt und werktags zwei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 18 Uhr zulässig. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass es sich bei einer Gartenanlage in der Regel um ein Grundstück handelt, das in Parzellen eingeteilt ist. Das heißt, auch hier ist das Verbrennen pro Anlage nur zwei Stunden täglich erlaubt. Das beabsichtigte Verbrennen von Feldheckenschnitt und Pflanzenabfällen aus Obstbaumrodungen ist mindestens zwei Wochen vorher im Umweltamt des Landkreises Rügen anzuzeigen. Die Nichteinhaltung der Anzeigepflicht ist mit einem Bußgeld belegt.
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