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Dieser Artikel wurde am 15. Juni 2010 um 10:36 Uhr veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Urteil im Seebrücken-Streit erfolgt

Ostseebad Sellin (gü). Schach matt für die Gemeinde! Das für den heutigen Mittwoch erwartete Urteil im Zusammenhang mit dem Eilantrag zum Seebrückenstreit wurde bereits in der letzten Woche gesprochen. Die zuständige Richterin am Landgericht Stralsund hat den Eilantrag der Gemeinde abgelehnt. Die Richterin stellte fest, dass keine Gefahr in Verzug sei. Nunmehr muss in einem Hauptsacheverfahren die Kündigung gerichtlich beleuchtet werden, wie es seitens des Landgerichts in diesem Zusammenhang heißt. Für den jetzt verlorenen ersten Gang vor Gericht entstehen der Gemeinde Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro. Zudem hat die Gemeindevertretung beschlossen, einen neuen Anwalt mit der Streitsache zu beauftragen.

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