Todesraser muss ins Gefängnis
Rügen (RA). Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 11. Mai 2006 die Revision des Angeklagten Elias P. gegen das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 20. September 2005 als unbegründet verworfen. Jedoch wurde der Schuldspruch dahingehend berichtigt, dass der Angeklagte der tateinheitlichen vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig ist. Elias P. hatte am Morgen des 4. Juni 2005 unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen einen schweren Verkehrsunfall herbeigeführt, bei dem vier Jugendliche ums Leben kamen. Die Bürgerstiftung Raser-Täter-Opfer lädt diesen zu Ehren am 4. Juni 2006 von 4 Uhr bis 5.30 Uhr an der Unfallstelle zum Gedenken ein.
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