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Dieser Artikel wurde am 02. November 2011 um 09:39 Uhr veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

TK-Tipp: Sozialleistungen verjähren erst nach 4 Jahren

Rügen/Greifswald (DR). Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren erst in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) in Greifswald hin. Wer also vergessen hat, Unterlagen beispielsweise zur Fahrtkostenerstattung oder Zuzahlungsbefreiung einzureichen, kann dies jetzt noch rückwirkend bis zum Jahr 2007 nachholen.

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