TK-Tipp: Sozialleistungen verjähren erst nach 4 Jahren
Rügen/Greifswald (DR). Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren erst in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) in Greifswald hin. Wer also vergessen hat, Unterlagen beispielsweise zur Fahrtkostenerstattung oder Zuzahlungsbefreiung einzureichen, kann dies jetzt noch rückwirkend bis zum Jahr 2007 nachholen.
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