Neues Darlehensprogramm für Gastronomie unterstützt besonders kleine Betriebe
Schwerin/Rügen (RA). Neues Landesdarlehen für Gastronomiebetriebe: Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat eine Richtlinie zur Förderung von Investitionen in kleinen gastronomischen Einrichtungen erlassen. Für den kleinen Gaststättenbesitzer ist es oft besonders schwierig, das notwendige Kapital für Modernisierungsmaßnahmen zu beschaffen. Wir unterstützen mit der Richtlinie bewusst nur kleinere Unternehmen, sagt Jürgen Seidel (CDU), Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Die neue Richtlinie tra bereits im August in Kraft. Das Darlehensprogramm wendet sich an alle Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bis zwei Millionen Euro. Die Darlehenssumme für Investitionen beträgt maximal 15.000 Euro, gefördert werden maximal 80 Prozent der Investitionskosten.
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