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Dieser Artikel wurde am 26. Juli 2007 um 11:27 Uhr veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Landesverfassungsgericht kippt Kreisgebietsreform

Greifswald/Rügen (gü). Das Landesverfassungsgericht hat am 26. Juli das vom Landtag beschlossene Gesetz zur Modernisierung der Landesverwaltung gekippt. Das Gesetz sei in Teilen unvereinbar mit der Landesverfassung, verkündeten die Richter in Greifswald. Damit entsprachen sie teilweise einer Verfassungsbeschwerde von elf Landkreisen sowie 24 ehemaligen CDU-Landtagsabgeordneten gegen die von der damaligen rot-roten Koalition auf den Weg gebrachte Kreisgebietsreform. Sie sieht unter anderem den Zusammenschluss von derzeit zwölf Landkreisen zu fünf Großkreisen vor. Nach Ansicht der Antragsteller verstößt die Umwandlung in Großkreise gegen das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. In die neuen Kreise sollten auch die bestehenden sechs kreisfreien Städte eingegliedert werden. Landrätin Kerstin Kassner (Die Linke) in einer ersten Reaktion gegenüber dem RÜGANER ANZEIGER online: "Das ist unser Tag, ein Sieg für die Rüganer!" Kassner gehörte zu den erbittersten Gegnern der Reform, haderte mit ihrer Partei, die das Gesetz damals mitbeschlossen und gegen jedwede Kritik durchgebracht hatte. Über das Urteil, Reaktionen von Landes- und Kreispolitikerin berichten wir ausführlich in der Ausgabe des RÜGANER ANZEIGER am . 1.August.

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