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Dieser Artikel wurde am 11. April 2007 um 13:23 Uhr veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Freilandhaltung von Geflügel

Rügen (ur). Wie das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Rügen mitteilt, wird die Freilandhaltung von Geflügel ab dem 15. April 2007 im gesamten Landkreis mit Ausnahme der Orte Groß-Kubitz, Dubkevitz, Rattelvitz, Varbelvitz (-Hof und -Dorf) sowie Volsvitz wieder möglich sein. In den genannten fünf Orten kann ... keine Ausnahmegenehmigung für die Freilandhaltung erteilt werden, die Haltung in Volieren ist jedoch weiterhin möglich. Die Tierseuchen-Allgemeinverfügung wird dazu rechtzeitig ortsüblich bekanntgegeben ... Die anderen rechtlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sind durch alle Geflügelhalter weiterhin einzuhalten. Bis einschließlich 14. April 2007 bleibt das Aufstallungsgebot für das Geflügel in Kraft.

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