EU-Parlament beschloss höhere Beihilfen für Fischer
Straßburg (DR). Der Höchstbetrag staatlicher Beihilfen für Fischereibetriebe nach der so genannten De-Minimis-Regelung soll von derzeit 30.000 Euro auf 60.000 Euro je Betrieb, bezogen auf drei Steuerjahre, erhöht werden. Das beschloss das europäische Parlament am 12. Mai 2011 mehrheitlich, teilt Mecklenburg-Vorpommerns Europaabgeordneter, Werner Kuhn, mit: „Ich habe hart in der EVP-Fraktion und im Fischereiausschuss dafür gekämpft“, betonte er. Da die derzeit hohen Ölpreise gravierende Auswirkungen auf die Betriebskosten der Fischer haben und bereits Betriebsaufgaben zur Folge hatten, habe das Parlament die europäische Kommission aufgefordert, Sofortmaßnahmen zu ergreifen und die Obergrenze staatlicher Hilfe zu verdoppeln. Die Minimalbeihilfen sind zwar in Brüssel nicht meldepflichtig, müssen aber aus Wettbewerbsgründen durch die Mitgliedsstaaten genau überwacht werden. Die Resolution wurde von mehreren Fraktionen eingereicht und mit 369 gegen 203 Stimmen bei 27 Enthaltungen angenommen.
« Nächste Tickermeldung
Baustart für B96n am 15. Juni
Vorherige Tickermeldung»
DRK-Rettungswache präsentiert sich der Öffentlichkeit
