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Dieser Artikel wurde am 28. Oktober 2011 um 10:08 Uhr veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

„Bäderregelung“ endet in 2011 am 30. Oktober

Rostock/Rügen (DR). Die Industrie und Handelskammer zu Rostock (IHK) erreichen aktuell zahlreiche Anfragen von Einzelhändlern zur Geltungsdauer der sog. "Bäderregelung". Daher möchte die IHK klarstellend darauf hinweisen, dass in diesem Jahr in Kur- und Erholungsorten, anerkannten Ausflugsorten oder touristisch stark frequentierten Ortsteilen ein gewerblicher Verkauf am kommenden Sonntag (30. Oktober 2011) noch zulässig ist, soweit örtlich bzw. sachlich die Voraussetzungen der Bäderverkaufsverordnung M-V vorliegen. Abweichend von den allgemeinen Ladenöffnungszeiten erlaubt die Bäderverkaufsverordnung jedes Jahr zusätzliche Verkaufssonntage in Kur- und Erholungsorten sowie anerkannten Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr vom letzten Sonntag im März bis zum letzten Sonntag im Oktober, soweit dieser nicht auf den 31. Oktober fällt. In Mecklenburg-Vorpommern ist der 31. Oktober (Reformationstag) gesetzlicher Feiertag, ein gewerblicher Verkauf ist an diesem Tag grundsätzlich nicht erlaubt. Weitere Informationen unter http://www.rostock.ihk24.de, Dokumenten-Nr. 37904.