Zukunft der Waldwirtschaft
BUND kritisiert den Entwurf für neues Landeswaldgesetz
Schwerin (DR). Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern fordert im UN-Jahr der Biologischen Vielfalt einen konsequenten Übergang zu einer ökologischen Waldwirtschaft und die Abkehr von Monokulturen, künstlicher Vermehrung und Kahlschlägen. Anlass der BUND-Forderungen ist der Entwurf der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern für ein neues Landeswaldgesetz, der in diesen Wochen von Behörden, Institutionen und Verbänden fachlich bewertet wird.´ Der vorliegende Gesetzentwurf enthalte zwar gute Ansätze, aber letztlich nur sehr unzureichende Vorgaben für eine naturnahe Waldwirtschaft, kritisiert der BUND und stellt dann in einer Mitteilung an die Medien fest: „Zudem fehlen zeitgemäße Regelungen für den Schutz des Waldes. Der BUND fordert in seiner Stellungnahme zum Gesetz strukturreiche und multifunktionale Mischwälder, in denen Kahlschläge verboten sind und die biologische Artenvielfalt erhalten wird. Das Vorkommen von überwiegend einheimischen Baumarten ist unbedingt zu gewährleisten. Weitere zwingende Maßnahmen für einen naturnahen Wald sind der Verzicht auf Pestizide, Holzschutzmittel, Dünger und gentechnisch veränderte Organismen.
Die natürliche Waldverjüngung und nicht die übliche kostenintensive Aufforstung ist wichtiger Bestandteil der Waldentwicklung und muss in einem modernen Waldgesetz Vorrang besitzen. Der derzeit viel zu hohe Wildbestand verhindert in einigen Regionen eine natürliche Vermehrung des Waldes.“ Der BUND fordert daher, dass „Wald vor Wild“ der Grundsatz eines neues Waldgesetzes werden muss. Ein Teil der Waldfläche müsse vor den Eingriffen des Menschen geschützt und aus der Nutzung genommen werden. Auch Arten-, Boden- oder Wasserschutz müssen nach Auffassung des BUND einen höheren Stellenwert erhalten.
Arndt Müller, Naturschutzexperte des BUND Mecklenburg-Vorpommern: „Im Gesetz muss klar definiert werden, was naturnahe Waldbewirtschaftung bedeutet. Diese Wirtschaftsprinzipien müssen anschließend nicht nur für den Landeswald sondern für alle Waldbesitzer verbindlich gelten. Außerdem müssen Wälder als Naturwaldreservate oder Schutzwälder an Seeufern, Küsten und aus Gründen des Boden- und Grundwasserschutzes sowie der Erholungsvorsorge mit einer entsprechenden Rechtsverordnung ausgewiesen werden können. Diese Wälder sollten künftig grundsätzlich nicht gerodet werden dürfen.“
Der BUND Mecklenburg-Vorpommern kritisiert zudem, dass die Landesregierung die derzeitigen Bemühungen um ein neues Bundeswaldgesetz nicht im gebührenden Umfang berücksichtigt: „So hat im März 2010 die SPD-Bundestagsfraktion neben den Fraktionen von Bündnis 90/ Grüne und der Linkspartei im Bundestag einen Antrag zur inhaltlichen Neugestaltung des Bundeswaldgesetzes eingebracht. Dieser Antrag geht hinsichtlich einer ökologisch nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder in Teilen weit über das hinaus, was nun im Land Mecklenburg-Vorpommern mit einem von der SPD geführten Landwirtschafts- und Umweltministerium diskutiert wird.“
Arndt Müller, Naturschutzexperte des BUND Mecklenburg-Vorpommern: „Wir fordern die Landesregierung auf, die Bemühungen um ein neues Bundesnaturschutzgesetz konstruktiv und im Sinne einer ökologisch nachhaltigen Waldwirtschaft zu begleiten und erst nach Verabschiedung eines neuen Bundesnaturschutzgesetzes das Landesgesetz zu novellieren. Anderenfalls müsste das Landeswaldgesetz aufgrund der zu erwartenden neuen Rahmenbedingungen im Bund erneut angefasst werden. Dieser Mehraufwand ist vermeidbar.“
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