Wieder Klage gegen Bäderregelung
Katholische Kirche reicht Normenkontrollantrag vor Oberverwaltungsgericht ein
Schwerin/Greifswald (gü). Wieder Streit um die Bäderregelung! Die Erzbistümer Hamburg und Berlin der Katholischen Kirche haben jetzt beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald eine Klage gegen den Sonntagseinkauf eingereicht. Es handelt sich dabei um einen so genannten Normenkontrollantrag, der die Rechtmäßigkeit der Öffnungsregeln überprüfen soll.
In einer ersten Reaktion seitens der Landespolitik äußert sich der FDP-Spitzenkandidat und Rügener Landtagsabgeordnete Gino Leonhard gegenüber unserer Zeitung wie folgt: „Das Herumdoktern an der Bäderregelung muss ein Ende haben! Schmerzlich müssen die Einzelhändler in den Urlaubsgebieten unseres Landes ihre Läden schon an weiteren Sonntagen schließen, trotzdem die Städte voller Touristen sind, die sich zu Recht im Urlaub ungern vorschreiben lassen wollen, wann sie Schuhe kaufen dürfen.
Die Sonntagsverkaufseinschränkungen gehören in die Motten-Kiste! Kleinere Einzelhandelsunternehmen machen in Urlaubsorten an den Wochenenden den meisten Umsatz und sichern damit ihre Existenz und die Jobs ihrer Mitarbeiter. Die FDP-Fraktion fordert die Katholische Kirche auf, ihren Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Greifswald zurückzuziehen. Denn auch die Kirche dürfte ein Interesse daran haben, dass Mecklenburg-Vorpommern urlauberfreundlich ist“, so Leonhard.
Die Bäderregelung wurde erst im Jahr 2010 durch eine Entscheidung des OVG in Mecklenburg-Vorpommerns Touristenhochburgen stark eingeschränkt. Damals klagten die katholische und die evangelische Kirche gegen die liberalen Öffnungszeiten im Land. Die evangelische Kirche beteiligt sich dieses Mal nicht an einer Klage, wie Bischof Hans-Jürgen Abromeit unterstreicht. Er sagte in der letzten Woche auf Anfrage der OSTSEE ZEITUNG, dass „mit dem Urteil von 2010 ein wichtiger Schritt hin zu einem stärkeren Schutz des Sonntags erreicht wurde“.
Nach dem Urteil aus dem letzten Jahr können Einzelhändler zwischen März und Oktober in 96 Orten und Ortsteilen im ganzen Land an 29 Sonntagen (Ausnahme sind alle Feiertage), jeweils in der Zeit von 13 bis 18 Uhr öffnen. Für die katholische Kirche immer noch zu viele Sonntage. Auch die Gewerkschaften stimmten der Klage zu. Die Klagefrist zur Verkaufsverordnung läuft Ende Juli vor dem OVG aus, wie es in diesem Zusammenhang heißt.
Bodo Schlensog von der IHK zu Rostock äußert seine „Überraschung“ und sein „Bedauern“, mit dem die IHK die Entscheidung der katholischen Kirche zur Kenntnis genommen hat, gegen die vor gut einem Jahr in Kraft getretene Bäderregelung erneut zu beklagen. Olsen weiter: „Wir hatten gehofft, dass auch die katholische Kirche den nach mühsamen Verhandlungen im letzten Jahr gefundenen Kompromiss akzeptieren würde“, so Schlensog, amtierender Hauptgeschäftsführer der IHK zu Rostock.
„Die Entscheidung der katholischen Kirche wird erneut zu Unsicherheiten im Gewerbe und erheblichen Konflikten führen“, sind sich die Verantwortungsträger bei der IHK sicher. Die IHK zu Rostock weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass sie bereits im letzten Jahr in einem Offenen Brief die Katholische Kirche zur Anerkennung der gefundenen Lösung aufgerufen hatte. „Die Durchsetzung des Sonntagsschutzes ohne Augenmaß mit Hilfe der Gerichte führt zu einer Spaltung der Gesellschaft. Die Kirchen müssen daher mehr noch als bisher für ihre Position bei Bürgern und Unternehmern werben, aber sich dort auch kompromissbereit zeigen, wo es offenkundig andere gesellschaftliche Mehrheiten gibt“, so die IHK in dem damaligen Brief.
„Auf diesen offenen Brief vom 14. Juli 2010 hat die IHK zu Rostock bisher keine Antwort erhalten“, unterstreicht Schlensog. „Wenn jetzt die katholische Kirche erklärt, sie wolle auch weiter das Gespräch in der Sache mit den betroffenen gesellschaftlichen Akteuren suchen, so ist bedauerlicher Weise ein ganzes Jahr vertan worden“, so der amtierende Hauptgeschäftsführer abschließend. Wirtschaftsminister Jürgen Seidel (CDU) zeigte sich in der letzten Woche betrübt von der neuerlichen Klage, die eine juristische Auseinandersetzung mit sich bringen werde. Er warnte vor weiteren Einschränkungen, die sich schädlich für Handel und Tourismus auswirken können.
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolfgang Waldmüller, zeigte sich enttäuscht über die angekündigte Klage der katholischen Kirche gegen die Bäderverkaufsverordnung. „Es ist bedauerlich, dass nun die in einem breiten Konsens entstandene Bäderregelung erneut rechtlich angegriffen wird. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass wir mit der aktuell gültigen Regelung die richtigen Schlussfolgerungen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes gezogen haben.
Gut ist, dass die katholische Kirche zugleich mit der Vorlage der Klage ein Ruhen des Verfahrens beantragt hat. Damit droht zumindest kein schneller Beginn der Verhandlung und die Tür für einen ehrlichen Dialog bleibt geöffnet“, so Wolfgang Waldmüller abschließend.
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