Wie geht es weiter mit den Deichen?
Fragen an das Umweltministerium und Antworten zu "notwendigen Neuregelungen "
Von Wolfgang Urban
Rügen/Schwerin. Aus Sorge um die Zukunft von vielen Deichen auf Rügen hatte der Förderverein Lebensraum Rügen e.V. am 6. März zu einer öffentlichen Mitgliederversammlung eingeladen, über die bereits im RÜGANER ANZEIGER berichtet wurde. Anlass für die Sorgen war das, was als Neufassung der Paragraphen 73 und 83 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) im Artikel 20 eines Entwurfes des Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern stand.
Es wurde so interpretiert, dass nach entsprechender Beschlussfassung im Landtag eine Reihe von Deichen aus der Landes- in die kommunale Verantwortung wechseln würde. Befürchteter Endeffekt: Entdeichung von Landstrichen außerhalb des Innenbereiches von Ortschaften. Bereits auf der Veranstaltung am 6. März konnte Landtagsabgeordnete Angelika Peters (SPD) den Versammelten verkünden, dass eine Mehrheit im Sonderausschuss Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform des Landtages Mecklenburg-Vorpommern für einen Entwurf des Gesetzes gestimmt hat, in dem im Artikel 20 die Paragraphen 73 und 83 nicht mehr vorkommen. Egal wie also die mit Spannung erwartete Abstimmung des Gesetzentwurfes am 6. April ausgeht, mit Blick auf die jetzigen Gesetzesregelungen in den erwähnten Paragraphen 73 und 83 ändert sich dadurch nichts! Allerdings ist damit die ganze Problematik nicht vom Tisch. Vielmehr arbeitet das Land nach wie vor daran, zu Veränderungen der Paragraphen 73 und 83 zu kommen und weitere Deiche an die Kommunen zu übergeben. Das ergaben die Antworten auf Anfragen an das Umweltministerium.
In der Presseanfrage an das Umweltministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde gefragt: Für wie viele und welche Deiche ist das Land im Landkreis Rügen gegenwärtig zuständig? UND Wird es diesbezüglich auch ohne Veränderungen des Wassergesetzes demnächst Veränderungen geben, also eine Übergabe von Deichen an den Wasser- und Bodenverband Rügen? Wenn ja: Welche? Die Antwort des Umweltministeriums lautete am 24. März: Die Abgabe der nach Auffassung des Umweltministeriums nicht richtig zugeordneten Deiche betrifft nicht nur Deiche auf Rügen, sondern an der gesamten Küste (Landkreise NVP, OVP, UER, Rügen). Auf Rügen unterhält das Land 15 Deiche, die im Zusammenhang bebaute Gebiete schützen so wie im Landeswassergesetz festgeschrieben. In diesem Wassergesetz des Landes vom 30. November 1992 steht im Paragraphen 83 eindeutig: Die Pflicht zur Sicherung der Küsten erstreckt sich auf den Schutz von im Zusammenhang bebauten Gebieten. In der Antwort des Umweltministeriums vom 24. März auf die Presseanfrage werden folgende Deiche genannt, die das Land im Landkreis Rügen unterhält: Dies sind die Deiche Dranske-Bug, Dranske, Glowe, Lobbe, Thiessow Süd-Ost, Thiessow, Middelhagen, Kleinhagen, Neu Reddevitz Ost, Neu Reddevitz West, Breege, Neuendorf, Kloster, Vitte, Riegeldeich Vitte Nord. Darüber hinaus unterhält das Land derzeit noch 17 Deiche bzw. Anlagen, die anderen Schutzzielen in der Regel dem Schutz landwirtschaftlicher Nutzflächen dienen. Von diesen Deichen befinden sich diejenigen, die ausschließlich dem Schutz landwirtschaftlicher Flächen dienen, nach geltender Rechtslage schon jetzt in der Zuständigkeit der Wasser- und Bodenverbände. Diese Deiche wären daher an die Wasser- und Bodenverbände abzugeben. Dies erfolgt jedoch erst nach vorheriger Erörterung mit den Wasser- und Bodenverbänden und den betroffenen Gemeinden. Diese haben dann die Möglichkeit, ihre Argumente gegen eine Übernahme der Deiche vorzutragen. Wie eine Rückfrage bei Hansjörg Frenzel, Geschäftsführer des Wasser- und Bodenverbandes Rügen, ergab, wurden für die kommenden Monate vom StAUN Gespräche zur Neuregelung der Deich-Zuständigkeiten angekündigt.
Es ist also auch vollkommen unabhängig von den ursprünglich beabsichtigten und vorerst gescheiterten gesetzlichen Änderungen Bewegung auf dem Gebiet der Zuständigkeit für eine Reihe von Deichen vorhanden. Experten sind sich indes auch darin einig, dass es manche gesetzlichen Grauzonen gibt, die eine Novellierung des Landeswassergesetzes von 1992 erforderlich machen, auch wenn das jetzt im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform nicht der Fall sein wird. Darauf basierte eine zweite Presseanfrage an das Umweltministerium. Gefragt wurde: Wird noch in dieser Legislaturperiode eine Veränderung/Präzisierung des Landeswassergesetzes bzgl. der Deiche angestrebt nachdem dies im Zusammenhang mit dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz nicht gelungen ist? Oder gehört dies zu den Aufgaben, die Umweltminister Methling in der nächsten Legislaturperiode neu in Angriff nehmen will? Die Antwort des Umweltministerium lautete am 24. März: Der Umweltausschuss des Landtages hat bezüglich der Novellierung der 73 und 83 des Landeswassergesetzes in Verbindung mit dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz folgenden Beschluss gefasst: Die Anhörung zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz hat ergeben, dass es unzweckmäßig ist, die Neuregelung im Rahmen dieses Gesetzes zu treffen. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, die notwendigen Neuregelungen in den 73 und 83 Landeswassergesetz sowie entsprechende Folgeregelungen zeitnah durch eine entsprechende Novelle des Landeswassergesetzes vorzulegen. In diesem Sinne werden die angedachten Neuregelungen weiter verfolgt. Der Auftrag des Parlaments wird in der kommenden Legislatur umzusetzen sein. Bleibt die Frage: Was will Umweltminister Methling in diesem Zusammenhang gern als zentrale Botschaft den Rüganern mitteilen? Die Botschaft des Umweltministers: Das Land wird sich auch in Zukunft für den Hochwasserschutz der im Zusammenhang bebauten und notwendig, um im gesamten Land eine einheitliche Handlungsweise zu gewährleisten. Denn 200 Kilometer DeicheGebiete engagieren. Die Abgabe der bisher falsch zugeordneten Deiche ist ein Gebot der Gleichbehandlung, die landwirtschaftliche Flächen schützen, wurden bereits 1992 den Wasser- und Bodenverbänden zugeordnet. Deren Unterhaltung wird seitdem von den Bevorteilten finanziert. Das Umweltministerium will aber künftig auch für diese Deiche eine Verantwortung übernehmen und beabsichtigt daher, die Einrichtung eines neuen Förderinstruments, mit dem investive Maßnahmen zur Verbesserung der Wehrfähigkeit dieser Deiche unterstützt werden können.
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