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Dieser Artikel wurde am 01. März 2006 um 01:38 Uhr in der Rubrik Vogelgrippe (Aktuell) veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Weitere Maßnahmen zum Schutz vor Vogelgrippe

Nationaler Krisenstab Tierseuchenbekämpfung einigt sich

Rügen (RA). Nachdem gestern erstmals bei einer Katze eine H5N1-Infektion nachgewiesen wurde, hat der Nationale Krisenstab heute über weitere Maßnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe beraten. „Bund und Länder waren sich über die Risikolage einig und haben sich heute über zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest verständigt“, sagte Gert Lindemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Anschluss an die Telefonkonferenz mit den Ländern.

Per Bundesverordnung soll festgelegt werden, dass in den bereits bestehenden Sperrzonen (drei Kilometer um den Fundort eines infizierten Vogels) ein Leinenzwang für Hunde gilt und Katzen im Haus zu halten sind. Die Bundesländer, die bereits H5N1-Funde bei Wildvögeln haben, werden diese Maßnahmen sofort erlassen. Das Wildvogelmonitoring soll auf hohem Niveau fortgesetzt werden. Die Länder haben sich darauf geeinigt, in Sperrzonen aufgefundene tote oder auffällige Säugetiere ebenfalls zu untersuchen. Das Friedrich Loeffler-Institut stellt den Ländern einen Monitoringplan zur Verfügung. Ein eventuelles Impfen von Hauskatzen wurde als nicht zielführend angesehen, da es zur Zeit weder einen geeigneten Tierimpfstoff gibt, noch die im Humanbereich vorhandenen Grippeschutzimpfungen eine Wirkung gegenüber H5N1 enthalten. Eine umfassende Bewertung und weitere Maßnahmen wird Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, morgen im Anschluss an weitere Expertenberatungen bekannt geben.