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Dieser Artikel wurde am 20. Juli 2011 um 08:23 Uhr in der Rubrik Wirtschaftsnachrichten veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Warnung!

Gastronomie-Betriebe aufgepasst

Schwerin/Rügen (DR). Aufgrund der Mitteilung einer Gaststätte aus dem Landkreis Nordvorpommern warnt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern vor Anschreiben mit Zahlungsaufforderung einer Firma aus Overath. Darin geht es um die Veröffentlichung bzw. Eintragung einer Gastronomie-Kennzeichnung. Das Ministerium für Klima, Umwelt und Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hat bereits Strafanzeige gegen den Geschäftsführer dieser Firma gestellt. Hintergrund: Es ist geplant, bundesweit die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung von Lebensmittelunternehmen (z.B. Gaststätten) in der Öffentlichkeit durch Aushang bekannt zu geben. Dies soll in Form eines farbigen Kontrollbarometers erfolgen und den überprüften Unternehmen durch die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde ausgehändigt werden. Derzeit befindet sich die Initiative noch im Abstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern. Auch die Verbraucherzentrale Berlin und das Deutschen Patent- und Markenamt warnen vor dem Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen: http://www.vz-berlin.de/UNIQ131073076422488/link906481A.htmlhttp://www.dpma.de/service/dasdpmainformiert/warnung/index.html