Vogelgrippe und Jagd
Tötung von Kormoranen eingeschränkt
Mecklenburg-Vorpommern (RA). Der Staatssekretär im Umweltministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Harald Stegemann, informierte darüber, dass infolge der Vogelgrippe die Jagd auf Wasservögel und die Möglichkeiten zur Tötung von Kormoranen eingeschränkt wurden. Das Umweltministerium hat durch eine bis Ende März gültige Allgemeinverfügung alle Bestimmungen des Bundes- und Landesnaturschutz-gesetzes aufgehoben, soweit diese den Belangen der Seuchenbekämpfung entgegenstehen.
Dies betrifft auch die Kormoranverordnung, die ansonsten den Abschuss von Kormoranen bis zum 31. März unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. Alle von der Vogelgrippe betroffenen bzw. gefährdeten Gebiete unterliegen vorerst nicht mehr der Kormoranverordnung. Staatssekretär Stegemann bat die Mitglieder des LAV den Fund toter oder kranker Vögel umgehend an die Veterinärämter der Landkreise zu melden. Derzeit gibt es in M-V 12.050 Kormoran-Brutpaare, womit sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr nicht weiter erhöht hat. Das Umweltministerium prüft derzeit Möglichkeiten eines Kormoran-Managements, das die zum 30. Juni 2006 auslaufende Kormoran-Verordnung ersetzen kann. Abwehrmaßnahmen müssen zukünftig stringenter an einen fischereiwirtschaftlichen Schadensnachweis gebunden werden, der die Notwendigkeit der Maßnahmen im Einzelfall nachvollziehbar darlegt und auch einer rechtlichen Prüfung standhält. Unser Ziel ist es, ein rechtlich belastbares und sowohl fischereilich als auch naturschutzfachlich und naturschutzrechtlich vertretbares Vorgehen für die kommenden Jahre im Land vorzubereiten, teilte Umweltstaatssekretär Stegemann mit.
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