Vermieter fordern: Kurkartenfälscher anzeigen!
Emotionsgeladene Debatte: Kurverwaltung sieht keine Handhabe gegen bekannte Vermieter
Von Robby Günther
Ostseebad Binz. Die Vermieter und Hoteliers des Ortes sind wütend! Wütend auf Kurdirektor Horst Graf! Im Focus der Kritik an seiner Arbeit stehen Vorwürfe, dass namentlich bekannte Vermieter nicht angezeigt werden, die in der jüngeren Vergangenheit Kurkarten gefälscht haben sollen. Es ist durch Äußerungen des Kurdirektors der Eindruck eines Generalverdachts gegen die Vermieter entstanden.
Rund 50 Hoteliers und Vermieter sowie auch Einwohner fanden sich am letzten Mittwoch zu einer außerordentlichen Sitzung des Betriebsausschusses Kurverwaltung ein. Nach einigen formalen Auseinandersetzungen kamen die Ausschussmitglieder zu dem Schluss, dass die Sitzung so nicht weiter geführt werden kann, da man aufgrund der Vorschriften in der Kommunalverfassung nicht mit den anwesenden Gästen zum Thema ins Gespräch kommen kann.
In der zwischenzeitlich aufgeheizten Stimmung wurde die Sitzung alsbald beendet und als öffentliche Informationsveranstaltung weiter geführt. Während der ersten Minuten wurde mehr als einmal die Forderung laut, die Betreffenden anzuzeigen. Dem widersetzt sich allerdings der Kurdirektor. Seinen Worten zu Folge sei den vor gut anderthalb Jahren angezeigten Vermietern nichts nachzuweisen gewesen. Aus diesem Grund hatte die Kurverwaltung keine Handhabe, so seine Erklärung. Das genügte vielen Vermietern nicht. Die Angriffe auf Horst Graf häuften sich an diesem Abend.
In den zurückliegenden Wochen kochte das Thema auf den Binzer Straßen und an diversen Stammtischen über. So auch am letzten Mittwoch, trotz des Appells von Bürgermeister Karsten Schneider (parteilos), die Diskussionen sachlich zu führen. Die Mehrheit der Anwesenden an diesem Abend verlangte aber vom Kurdirektor, dass er die beiden bekannten Vermieter anzeigt. Denn eine Kurkarte hat die Form einer Urkunde. Das Fälschen ist kein Bonbonklau! Bei einer Kurkarte handelt es sich um eine Urkunde im Sinne des Strafgesetzbuches. Rechtlich gesehen, wird Urkunde wie folgt definiert: Eine Urkunde ist eine verkörperte menschliche Gedankenerklärung, die geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis für eine außerhalb der Erklärung liegende Tatsache zu erbringen, und ihren Aussteller erkennen lässt. Um die Urkundeneigenschaft zu ermitteln, muss die Kurkarte der Aussteller (z. B. Kurverwaltung Ostseebad Binz) erkennbar sein. Außerdem muss sie Beweiszwecken nach außen dienen, also hier dem Nachweis von der Bezahlung der Kurabgabe.
Das Strafgesetzbuch sieht für das Verändern und Fälschen von Urkunden eine Vielzahl von Straftatbeständen vor. In Betracht kommt bei Kurkarten insbesondere die Urkundenfälschung. Aber auch der Straftatbestand des Betruges kann erfüllt sein, da der Besitz einer Kurkarte oftmals zu vergünstigten Eintritten berechtigt. „Der entstandene Imageschaden ist enorm“, so Moritz Lau-Engehausen, Vorsitzender des Wirtschafts- und Kulturvereins Binz, in seinen Ausführungen. Er fragte im Laufe des Abends mehrmals, wie die entstandene Situation geheilt werden könne?
Die Kurkarte gilt in Binz als Heiligtum – aus diesem Grund ist ein professioneller Umgang mit Vorgängen rund um die Kurkarte immer eine sensible Angelegenheit. Bürgermeister Schneider kündigte eine Aufarbeitung des Vorgangs an, ebenso wie dienstrechtliche Schritte, die in diesem Zusammenhang in der Gemeindevertretung abzustimmen seien. Die Mitglieder des Hauptausschusses der Gemeindevertretung haben sich am Montagabend während ihrer Sitzung mit dem Thema beschäftigt Horst Graf unterstrich mehrmals während der Sitzung, dass „nichts unter den Teppich gekehrt worden ist“.
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