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Dieser Artikel wurde am 20. Februar 2006 um 10:21 Uhr in der Rubrik Vogelgrippe (Aktuell) veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Verhaltensregeln für Geflügelhalter

Wichtige Informationen aktuell aus dem Landkreis

Rügen (RA). Das Territorium des Landkreises Rügen ist aufgrund der Feststellung der Vogelgrippe bei Wildvögeln zur Schutzzone erklärt worden.

Für die Schutzzone ist folgendes angeordnet: 1. Sämtliches Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) ist aufzustallen. Enten und Gänse sind dabei von übrigem Geflügel getrennt zu halten.

  1. Stallungen dürfen ausschließlich vom Tierhalter, von ihm beauftragten Personen und amtlich beauftragten Personen betreten werden. Unbefugten ist der Zugang zu verwehren.

  2. An den Stallein- und –ausgängen ist eine Desinfektion des Schuhwerks beim Betreten und Verlassen der Stallungen vorzunehmen. Entsprechende Desinfektionseinrichtungen sind durch den Tierhalter bereit zu stellen.

  3. Das Betreten der Ställe darf nur mit separatem Schuhzeug sowie Schutzkleidung erfolgen.

  4. Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dürfen nicht in den Bestand verbracht werden.

  5. Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel, Bruteier, Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse dürfen nur mit behördlicher Genehmigung aus dem Bestand verbracht werden.

  6. Das Befördern von unverarbeiteter, benutzter Einstreu bzw. von Gülle aus Betrieben innerhalb der Schutzzone zu Orten außerhalb der Schutzzone bzw. ihre dortige Verbreitung ist verboten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLA).

  7. Der Verdacht des Ausbruchs von Aviärer Influenza (Geflügelpest) sowie jede Verendung, akute Minderung der Legeleistung, sind dem VLA unverzüglich anzuzeigen (Telefon 03838/22222). Entsprechendes Geflügel ist zur Untersuchung bereitzuhalten.

Gleichzeitig verweist das VLA auf die generelle Aufstallungspflicht gemäß Eilverordnung des Bundes für alle Gebiete Rügens. Die Tierhalter des Landkreises Rügen, die ihre Geflügelhaltung dem VLA noch nicht angezeigt haben, sind dringend aufgefordert, dies unter der Telefonnummer 03838/806312 sofort nachzuholen. Treten innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand Verluste von

  1. mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder

  2. mehr als zwei vom Hundert der Tiere des Bestandes bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so hat jeder Besitzer unverzüglich die zuständige Behörde (VLA) zu informieren (Telefon 03838/22222).