Verfassungsklage eingereicht
Landkreis geht gegen Gesetzesvorhaben vor
Bergen auf Rügen (cs/gü). Der Landkreis Rügen hat am zurückliegenden Freitag die angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz über die Funktional- und Kreisgebietsreform des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Landesverfassungsgericht in Greifswald eingereicht. Wir sind zuversichtlich, dass unsere Klage Erfolg haben wird, sagt Landrätin Kerstin Kassner (Linkspartei.PDS). Das Fünf-Kreise-Modell, wie im Gesetz verankert, höhle die kommunale Selbstverwaltung auf Kreisebene in Mecklenburg-Vorpommern aus und führe zu weniger Bürgernähe, so Kassner. Die Belastung der Kreise mit den staatlichen Aufgaben und die Übernahme des entsprechenden Personals lasse überdies nicht erwarten, dass Einsparungen zu erzielen sind, mit denen die rot-rote Landesregierung das Gesetzesvorhaben immer wieder begründet hatte.
Der Landkreis Rügen ist nicht der einzige Kreis, der Verfassungsbeschwerde gegen das vom Land im April dieses Jahres beschlossene Gesetz einreicht. Neun weitere Landkreise wollen sich beteiligen. Verfahrensbevollmächtigter für den Landkreis Rügen ist Professor Jörn Ipsen vom Institut für Kommunalrecht der Universität Osnabrück. Bereits Mitte letzter Woche hatten mit den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Parchim und Güstrow die ersten drei Kreise Beschwerde beim Landesverfassungsgericht in Greifswald gegen das Gesetzesvorhaben eingelegt. Alle drei Landkreise werden von SPD-Landräten geführt, die damit gegen die Landespartei und somit Front gegen die Koalition machen. Mit der Insel Rügen hat nunmehr der vierte Landkreis seine Ankündigung wahrgemacht und Klage eingereicht. Weitere werden folgen, außer Ludwigslust haben alle Kreise entsprechende Initiativen angekündigt.
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