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Dieser Artikel wurde am 01. Juni 2011 um 06:35 Uhr in der Rubrik Lokale Politik veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Urteil zur Kreisgebietsreform im August avisiert

Richter am Landesverfassungsgericht lassen sich Zeit: Gutes oder schlechtes Omen für Entscheidung?

Greifswald/Rügen (gü). Es wird spannender als gedacht! Die Richter am Landesverfassungsgericht in Greifswald wollen erst im August ein Urteil zur umstrittenen Kreisgebietsreform verkünden. Das wurde am letzten Freitag nach Beendigung der Anhörung deutlich. Der 27. Mai wurde als letzter Verhandlungstag nochmals zum heftigen Schlagabtausch zwischen Gegnern und Befürworter der Reform, die am 4. September in Kraft treten soll.

Nochmals ging es um die umstrittenen Einspareffekte, mögliche Fehler in der Abwägung und im Anhörungsprozess sowie um die geplanten Größe der Kreise, die in Ehrenamt für Kreistagsmitglieder fast unmögliche mache, lauteten die Vorwürfe der Klage führenden Kreise und kreisfreien Städte, zu denen auch der Landkreis Rügen gehört.

Joachim Wieland, Anwalt des Landes, betonte in seinem Plädoyer, dass das „Gericht nicht die Abwägung des Landtages zu ersetzen habe, sondern den Prozess prüfen soll, der für die Reform verfassungsrechtlich vorgeschrieben ist“. Die Landespolitik habe mit Blick auf den demografischen Wandel im Land dieses Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht. Immerhin wird von einem Bevölkerungsrückgang von heute rund 1,7 Millionen Einwohnern auf rund 1,2 Millionen im Jahr 2050 in Mecklenburg-Vorpommern ausgegangen. Dafür muss ein Land aufgestellt sein, so der Anwalt. Es wird also ein spannender Sommer, mit einem Urteil kurz vor dem geplanten Wahltermin am 4. September . . .