Urteil zur Kreisgebietsreform am 18. August
Knapp zweieinhalb Wochen vor geplanter Wahl positioniert sich das Gericht
Von Robby Günther
Greifswald/Rügen. Wer hätte das gedacht! Ein sehr enges Zeitfenster für das Urteil zur Kreisgebietsreform wird aufgemacht! Das Landesverfassungsgericht wird sich am 18. August mit einer Entscheidung in einem Verkündungstermin zum Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen die Kreisgebietsreform positionieren. Das sind knapp zweieinhalb Wochen vor dem angesetzten Wahltag, dem 4. September. An diesem Sonntag sollen mit der Wahl der Kreistage die neuen Landkreise entstehen und die nach wie vor umstrittene Kreisgebietsreform in Kraft treten.
Der Verkündungstermin beginnt um 11 Uhr im Saal I des Gerichtsgebäudes. Die Reihen für Zuschauer werden dicht gefüllt sein, erwarten Richter und politische Beobachter des Verfahrens. Die Verfassungsbeschwerdeführer sind die Landkreise Ludwigslust, Müritz, Ostvorpommern, Uecker-Randow und Rügen sowie die kreisfreien Städte Wismar und Greifswald. Deren Vertreter hoffen auf ein zweites Kippen der Reform, die nun bereits seit über sechs Jahren die politischen Schlagzeilen im Land bestimmt.
Wenn die Reform kommt, bleiben den politischen Parteien und Gruppierungen gerade einmal 17 Tage Zeit, um Wahlkampf zu gestalten und um Stimmen zu werben. Am 4. September sollen auch neue Landräte und der Name des Kreises bestimmt werden (siehe Fortsetzung).
Immerhin 337 Frauen und Männer bewerben sich um einen Sitz für den neuen Kreistag, der voraussichtlich am 4. September gewählt werden soll. Die Mitglieder des Kreiswahlausschusses für Nordvorpommern, Rügen und Stralsund trafen sich in der letzten Woche, um die eingereichten Listen der Parteien und Wählergruppen sowie von Einzelbewerbern abzustimmen.
Eingereicht sind Listen von der CDU, der Partei DIE LINKE, der SPD, der FDP, des Bündnis90/Die Grünen, der NPD, des Bauernverbandes, des Bündnis für Rügen, der Bürger für Stralsund sowie der Wählergruppe Adomeit aus Stralsund. Mit H. Grießbach, Wolfgang Fröhlich, H. Fritzsche und H. Teichmann gehen auch vier Einzelbewerber ins Rennen. Der Kreiswahlausschuss konnte nach eingehender Prüfung der vorliegenden Wahlvorschläge alle Listen bestätigen. Auf dem Wahlzettel werden die Kandidaten mit Name, Vorname, Geburtsjahr und Beruf sowie der Postleitzahl und ihrem Ort erscheinen. Die beiden letztgenannten Informationen wurden zusätzlich vom Kreiswahlausschuss für die zu erstellenden Wahlzettel beschlossen. Die vorgeschriebene Bekanntmachung der Vorschläge erfolgt am 8. August. Nach der Sitzung des Kreiswahlausschusses wurden die beschlossenen Listen und Vorschläge zum Landeswahlleiter gesandt.
Ebenfalls zugelassen sind die vier Bewerber für das Amt des Landrates, der am 4. September gewählt werden soll. Hier gehen Ralf Drescher (CDU) und Kerstin Kassner (DIE LINKE) als Amtsinhaber gegen die politischen Newcomer Kai Danter (Bündnis 90/Die Grünen) und Peter van Slooten (SPD) ins Rennen.
« Nächster Artikel
Vom Nordkap Deutschlands zur Zugspitze
Vorheriger Artikel »
Notruf 112 macht Werbung für Ostseebad Binz
