Urteil im Seebrücken-Streit am 16. Juni
Verhandlung am Landgericht Stralsund brachte Erstaunliches zu Tage
Stralsund/Ostseebad Sellin (gü). Schach matt oder remis? Die Verhandlung am Landgericht Stralsund zur Einstweiligen Verfügung der Gemeinde gegen die Seebrücke Sellin GmbH in der zurückliegenden Woche ist für eine der beiden Seiten nicht gut ausgegangen. Trotzdem die vorsitzende Richterin für den 16. Juni ein Urteil angekündigt hat, wird wahrscheinlich am kommenden Dienstag während der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung dieses Thema den Abend bestimmen, sind sich Beobachter der Verhandlung sicher. Die ebenfalls bei der Verhandlung anwesenden Gemeindevertreter Martin Liedtke, Andreas Käske (beide SWG) und Hans-Joachim Kreß (FDP) machten nach Aussagen eines Medienvertreters keinen guten Eindruck, nachdem die Richterin den Anwalt der Gemeinde in mehreren Punkten Schach matt setzte.
Die Vertreter der Seebrücke Sellin GmbH zeigen sich optimistisch, dass die Argumente der Gemeinde nicht ziehen und keinen Grund für die fristlos ausgesprochene Kündigung rechtfertigen. Nachdem der Betreiber der Seebrücke ein Hausverbot gegen Bürgermeister Reinhard Liedtke (SWG) und Kurdirektorin Brigitte Pisch ausgesprochen hatte, versuchte die Gemeinde mit einer einstweiligen Verfügung ihren mittlerweile im Ort heftig umstrittenen Beschluss zur fristlosen Kündigung über das Gericht umzusetzen. Einstweilige Verfügung bedeutet im Juristendeutsch, dass Gefahr in Verzug besteht. Ein Argument, das Birte Löhr von den Hutter-Hotels aus Binz nicht nachvollziehen kann. „Wir haben eine gültigen Pachtvertrag und wollen die Seebrücke im Sinne des Gastes niveauvoll betreiben. Warum sollen wir uns dann aus dem Staub machen?“, fragt sie sich . . .
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