Springe zu: Navigation | Inhalt | Aktuelle Themen
Dieser Artikel wurde am 23. November 2011 um 07:37 Uhr in der Rubrik Titelthema veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Ungereimtheiten mit Kurtaxe in Binz?

Politik und Wirtschaft fordern Aufklärung: Außerordentliche Sitzung anberaumt

Von Robby Günther

Ostseebad Binz. Was passiert mit Kurkarten und Kurtaxe im größten Rügener Seebad? Einem Bericht der Ostsee Zeitung zu Folge verliert das Prestige-Bad jährlich nach Aussagen von Kurdirektor Horst Graf rund 100.000 Euro an Einnahmen! Desweiteren sind nach seinen Ausführungen in der letzten öffentlichen Sitzung des Betriebsausschusses Kurverwaltung Vermieter bekannt, die Kurkarten gefälscht haben sollen.

Für Moritz Lau-Engehausen, Vorsitzender des Wirtschafts- und Kulturvereins Binz e.V., ein Vorgang, der „sorgfältiger Aufklärung bedarf“. Auch die Rolle von Kurdirektor Horst Graf muss in diesem Zusammenhang hinterfragt werden, da er sich nach eigenen Aussagen im Ausschuss mit zwei bekannten Betrügern „geeinigt haben will“, so das Zitat im bekannten OZ-Artikel. Mittlerweile liegen drei Anträge bei Harald Schewe (CDU), Vorsitzender des Betriebsausschusses Kurverwaltung, vor, die nach Aufklärung und möglichen Konsequenzen verlangen. So haben sich die CDU und die FDP des Ortes an ihn gewandt. Auch ein Antrag des Wirtschafts- und Kulturvereins liegt vor. Harald Schewe hat gehandelt und so wird am heutigen Mittwoch eine außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses im „Haus des Gastes“ stattfinden.

Hier soll ab 18 Uhr geklärt werden, wie die Einzelheiten dieses brisanten Vorgangs aussehen. „Die Vermieter und Hoteliers werden mit diesen Aussagen seitens des Kurdirektors unter Generalverdacht gestellt“, so CDU-Chef Ulf Dohrmann. Der Ruf nach Konsequenzen wird laut in diesem Zusammenhang.

Immerhin ist das Unterschlagen von Kurtaxeinnahmen kein Kavaliersdelikt! Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) Mecklenburg-Vorpommern steht auf die Abgabenhinterziehung eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe! Hierzu ist im Paragraf 16 des KAG M-V Absatz 1 deutlich geregelt: Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer 1. der Körperschaft, der die Abgabe zusteht, oder einer anderen Behörde über abgabenrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder 2. die Körperschaft, der die Abgabe zusteht, pflichtwidrig über abgabenrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch Abgaben verkürzt oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile für sich oder einen anderen erlangt. Auch der Versuch ist strafbar, wird im Absatz 2 geregelt.

Wenn Horst Graf also die Betrüger kennt, muss er die Namen nennen, oder zweitens . . .