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Dieser Artikel wurde am 20. Dezember 2006 um 05:08 Uhr in der Rubrik Allgemeines veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Trichinen-Untersuchung bei Schwarzwild ab 1. Januar 2007 vorgeschrieben

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landeskreises: Neuregelung auch für Hausschlachtungen

Bergen auf Rügen. Ab 1. Januar 2007 ist für die Trichinenuntersuchung von Schwarzwild die Verdauungsmethode (Digestionsmethode) im Landkreis Rügen zwingend vorgeschrieben. Grundlage dafür ist, so gibt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landeskreises bekannt, die Verordnung (EG) Nr. 2075/2005 mit spezifischen Vorschriften über die amtliche Untersuchung auf Trichinen. Die bisher angewandte Quetschmethode ist bei Schwarzwild ausnahmslos unzulässig.

Die Verdauungsmethode zeichnet sich durch eine höhere Nachweissicherheit aus. Allerdings ist auch der Aufwand deutlich höher, so dass nur bei bestimmten Tierärzten und zu festgelegten Zeiten die Untersuchung durchgeführt wird. Die Probenannahme bzw. die Untersuchungszeiten sind wie folgt geregelt: * Dr. Jungmann, Negast Nr. 1 (bei Samtens): Untersuchungsbeginn jeweils montags, mittwochs und sonnabends um 16 Uhr, das heißt, die Proben müssen vor diesem Zeitpunkt gebracht werden. * Dr. Zeitzmann, Am Köhlerberg 20 in Sassnitz (Praxis): Probenannahme jeweils montags und freitags von 15.30 bis 17.30 Uhr, die Untersuchung der bis zum Vortag eingegangenen Proben erfolgt dienstags und freitags. * Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Industriestraße 4 in Bergen (Industriegebiet): Probenannahme montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie von 12.30 bis 15.30 Uhr, (dienstags bis 17.30 Uhr, freitags nur bis 13.30 Uhr). Die Untersuchungen erfolgen montags und donnerstags jeweils ab 12.30 Uhr. Die Gebühr von sechs Euro pro Tier ist jeweils bei der Abgabe der Probe (wie bisher Zwerchfellpfeiler und Muskulatur vom Vorderlauf) zu entrichten. Der Wildursprungsschein ist vorzulegen. Die Verantwortung für die Entnahme und den Transport der Proben zu einer Untersuchungsstelle liegt beim Erleger des Schwarzwildes.

Freigestellt von der Trichinenuntersuchung in Verantwortung des Erlegers sind nur Stücke, die direkt in einen zugelassenen Wildverarbeitungsbetrieb gehen und dort untersucht werden. Die Jäger werden aufgefordert, sich für Außentemperaturen über sieben Grad Celsius geeignete Kühleinrichtungen für Wild in der Decke bis zur Befundmitteilung anzuschaffen oder vorhandene Wildsammelstellen im Landkreis zu nutzen. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen muss Wild nach dem Ausnehmen und Auskühlen auf eine Kerntemperatur von maximal sieben Grad Celsius herabgekühlt und bis zur Verarbeitung oder Abgabe bei dieser Temperatur gelagert werden.

Für die Hausschlachtung von Hausschweinen, welches eine ausschließlich private Nutzung des Fleisches beinhaltet, wird die Verdauungsmethode für den Regelfall empfohlen. Es gelten die o.g. Annahmeorte und Untersuchungszeiten, der Probentransport liegt in der Verantwortung des Schlachtenden bzw. des Tierbesitzers. In Abstimmung mit dem Tierarzt, der vor Ort die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchführt, kann im Einzelfall die Quetschmethode noch angewandt werden, sofern aus Sicht des Tierarztes die Haltungsbedingungen und die Herkunft der Schweine kein erhöhtes Trichinenrisiko erwarten lässt. Die Gebühr für die Quetschmethode beträgt ebenfalls sechs Euro. Für gewerbliche Schlachtungen von Hausschweinen, wie z.B. in der Landschlachterei Gademow, ist die Verdauungsmethode ab 1. Januar 2007 verpflichtend anzuwenden. Ausnahmemöglichkeiten bestehen hier nicht. Carina Schmidt

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