Thema: Vergabe öffentlicher Aufträge
Wirtschaftsrat der CDU: Wertgrenzenerlass soll Arbeit für kleine Betriebe bringen
Von Robby Günther
Bergen auf Rügen. Jetzt ist sind Politik und Öffentliche Verwaltung gefragt! Der Wirtschaftsrat der CDU e.V., Sektion Rügen, informiert, dass per 1. Mai die Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringem Auftragswert (Wertgrenzenerlass - Anm. d. Red.) mittels Verwaltungsvorschrift wie folgt geändert wurde:
Pkt. 2.1: Eine freihändige Vergabe kann im Wege der Angebotsbeziehung erfolgen, wenn der voraussichtliche Auftragswert ohne Mehrwertsteuer 30.000 Euro nicht übersteigt. Entsprechende Bauaufträge sollen insbesondere Handwerksbetrieben und baugewerblichen Kleinstbetrieben zugute kommen.
Pkt. 2.2: Eine beschränkte Ausschreibung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) ist ohne Einzelfallbegründung zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert ohne Mehrwertsteuer 40.000 Euro nicht übersteigt. Eine beschränkte Ausschreibung für Bauleistungen ist ohne Einzelfallbegründung zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert der Gesamtbaumaßnahme ohne Mehrwertsteuer 300.000 Euro nicht übersteigt.
Pkt. 2.3: Die Aufforderung zur Angebotsabgabe für Leistungen und Bauleistungen soll im Fall der Nr. 2.1 mindestens drei, im Fall Nr. 2.2 an mindestens fünf kleine und mittlere Unternehmen ergehen, vorzugsweise an kleine und Kleinstunternehmen. Abweichungen von Satz 1 sind mit Gründen aktenkundig zu machen. Volker Boche, Sektionssprecher des Rügener Wirtschaftsrates der CDU, appelliert an dieser Stelle an alle öffentlichen Auftraggeber auf der Insel Rügen, die der Landeshaushaltsverordnung Mecklenburg-Vorpommern und der Gemeindehaushaltsverordnung verpflichtet sind, zeitgleich den Wertgrenzenerlass anzuwenden und damit die regionalen Wirtschaftskreisläufe zu unterstützen. Somit können Arbeitslätze gesichert und Lehrstellen geschaffen werden, so der Sektionssprecher weiter.
Wirtschaftsminister Jürgen Seidel (CDU) hat mit der Änderung des Wertgrenzenerlasses das Ziel verbunden, dass diese Aufträge insbesondere den regionalen Handwerksbe-trieben und baugewerblichen Kleinstunternehmen zugute kommen, so Boche abschließend gegenüber dieser Zeitung.
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