Springe zu: Navigation | Inhalt | Aktuelle Themen
Dieser Artikel wurde am 01. Juni 2011 um 06:44 Uhr in der Rubrik Lokale Politik veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Thema Ladenöffnung

Das Ordnungsamt Binz informiert für Einzelhändler

Ostseebad Binz (fm). Die Gemeindeverwaltung erreichen wiederholt anonyme Hinweise, dass Einzelhändler der Gemeinde entgegen der Regelungen des Landeöffnungsgesetzes u.a. an gesetzlich geschützten Feiertagen ihre Geschäfte öffnen. In Bezug auf die bevorstehenden Feiertage Himmelfahrt, 2. Juni, und Pfingstmontag, 13. Juni, weist die Verwaltung vorsorglich darauf hin, dass die Geschäfte geschlossen zu halten sind. Hintergrund dieser Informationbildet ebenfalls ein Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, wonach auch in der Gemeinde Binz die Ladenschlussregelungen einzuhalten und Verstöße zu ahnden sind. Die gültigen Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes und der damit i. V. stehenden Bäderverkaufsverordnung seien das Ergebnis intensiver Verhandlungen im Land. Die geschaffenen akzeptablen Lösungen sollten nicht durch Zuwiderhandlungen leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Weiterführende Fragen werden Ihnen von F. Wienke telefonisch unter (038393) 37432 oder persönlich im Ordnungsamt beantwortet.

« Nächster Artikel
Straßenbau auf Rügen

Vorheriger Artikel »
Drescher eröffnet Bürgerbüro