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Dieser Artikel wurde am 06. Dezember 2006 um 04:29 Uhr in der Rubrik Allgemeines veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Subventionsbetrug

Dringlichkeitssitzung der Stadtvertretung am Freitag, 8. NDezember, einberufen

Sassnitz (apf). Sassnitz kommt nicht aus den Schlagzeilen. Am Dienstag vergangener Woche wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Rostock auf Rügen Durchsuchungen zur Auffindung von Beweismitteln im Zusammenhang mit Subventionsbetrug angeordnet. Dazu heißt es im Beschluss der Staatsanwaltschaft: "Es besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten R., T., S. und S. als (ehemalige) Angestellte des Bauamtes der Gemeinde Sassnitz durch Ausstellen von inhaltlich unrichtigen Bescheinigungen gemäß 3, 3a Investitionszulagengesetz 1999 i. V. m. 7 Baunutzungsverordnung die unrechtmäßige Bewilligung und Auszahlung von Investitionszulagen für Wohnungsbauvorhaben im Gemeindegebiet Sassnitz wissentlich unterstützten und dass der Beschuldigte H. als Bürgermeister der Stadt Sassnitz die den gesetzlichen Bestimmungen widersprechende Bescheinigungspraxis des Bauamtes Sassnitz gebilligt und nicht unterbunden hat, strafbar jeweils als Beihilfe zum Subventionsbetrug im besonders schweren Fall gemäß 264 Abs. 1 Nr. 1 und 4 , Abs. 2 Nr. 2 , 27 , 28 Abs. 2 StGB. Gegen die jeweils beschuldigten Subventionsnehmer besteht der Verdacht, dass sie die von der Gemeinde Sassnitz gemäß 3, 3a Investitionszulagenengesetz l999 i. V. m. 7 Baunutzungsverordnung ausgestellten Bescheinigungen beim zuständigen Finanzamt in dem Wissen verwendeten, dass diese inhaltlich falsch sind und ein Anspruch auf Bewilligung und Auszahlung von Investitionszulage nicht besteht, strafbar jeweils als Subventionsbetrug im besonders schweren FaIl gemäß 264 Abs. 1 Nr. 1 und 4 , Abs. 2 Nr. 3 StGB."

In einer auf Antrag der SPD-Fraktion einberufenen Dringlichkeitssitzung wird sich die Stadtvertretung am Freitag dieser Woche, 8. November, ab 17 Uhr im Ratssaal des Rat-hauses mit den Vorwürfen befassen. Allerdings wird nach Eröffnung der Sitzung durch die Stadtvertretervorsteherin die für diesen Fall in der Kommunalverfassung vorgeschriebene Nichtöffentlichkeit der Debatte hergestellt.