Streit um Zweitwohnungssteuer geht weiter
Höchstens sechs Mal jährlich in der Laube übernachten, ansonsten Steuern zahlen?

*Kleingärtner Harald Windischmann zeigt nach hinten. Am Ende des Weges steht seine Gartenlaube. Diese bietet er dem Amt Nord-Rügen zur ganzjährigen Nutzung an, wenn es nicht endlich zur Klärung hinsichtlich der Zweitwohnungssteuer kommt. Das Amt hat ihm nämlich eine Mahnung geschickt. Der Sassnitzer soll für seinen Kleingarten in Lohme eine Zweitwohnungssteuer zahlen. Vielleicht sollte das Amt in Windischmann's Laube einen Kleingarten-Überwachungsbeamten und Steuereintreiber einquartieren. Allerdings würde der in der grünen Jah-reszeit Probleme mit dem Volkszorn bekommen und über Winter hätte er kein Wasser; dafür aber Kleingarten-Winterruhe, also viel Zeit zum Nachdenken. Vielleicht würde zumindest er dann begreifen, warum Windischmann's Gartenlaube kein Zweitwohnsitz ist. Foto: Urban *
Von Wolfgang Urban
Rügen/Schwerin. Datiert auf den 10. August 2006 schrieb das Amt Nord-Rügen Der Amtsvorsteher zum Vollzug der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Glowe vom 05. April 2003 ... Hier Überprüfung der Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer: Zur Berechnung der Steuerpflicht sind Sie gemäß 7 der o.g. Zweitwohnungssteuersatzung verpflichtet, alle erforderlichen Angaben zur Ermittlung des Mietaufwandes bzw. bei Eigennutzung zum entsprechenden Mietwert zu übermitteln. Insbesondere wird um Übermittlung der genauen Anschrift und Benennung des Ansprechpartners gebeten. Ich bitte Sie deshalb um Übermittlung dieser Angaben unter Verwendung des beiliegenden Vordruckes bis zum 30.09.2006...
Voller Empörung zeigte mir die Sagarder Rentnerin Elisabeth Buchholz dieses Schreiben am vergangenen Sonntag. Sie erhielt das amtliche Schreiben nicht, weil sie etwa in der Gemeinde Glowe noch ein Haus oder eine Mietwohnung hat. Beides besitzt sie nicht. Vielmehr wohnt sie in Sagard und soll das amtliche Formular zur Zweitwohnungssteuer als Pächterin einer Gartenparzelle in der Gartenanlage Am Tempelberg e.V. Bobbin ausfüllen. Mehr noch, so als sei sie Zeuge in einem Strafverfahren oder selbst Angeklagte wird am Ende des Formulars von ihr eine Eidesstattliche Versicherung für den Fall verlangt, dass Sie keine Eigennutzung der Gartenlaube angegeben hat. An Eides statt soll sie in einem solchen Fall u.a. versichern, dass sie ihre Gartenlaube im Erhebungszeitraum 01. Januar 2003 bis 31. Dezember 2006 nicht (höchstens für sechs Übernachtungen jährlich) genutzt oder zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten hat.
Wer also mehr als sechs Mal jährlich in seiner Laube übernachtet hat, soll Zweitwohnungssteuer bezahlen? Wer nicht zugibt, dass er z.B. in diesem Jahr schon sieben Nächte in der Laube verbrachte, wem das aber nachgewiesen werden kann, der hat mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen? Doch es gibt nicht nur Fragen wie diese, die erneut bei Kleingärtnern für Unruhe und Zorn sorgen. Angesichts von selbst erlebten Äußerungen von Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus (SPD) glaubte auch Kleingärtner Harald Windischmann (Foto), dass das Thema Zweitwohnungssteuer für seinen Kleingarten erledigt sei. Er zahlte also nicht. Als er eine Mahnung vom Amt erhielt, schrieb er an Minister Backhaus.
Harald Windischmann soll für seine Gartenlaube Zweitwohnungssteuer bezahlen (Siehe Titelseite). Was er dazu Minister Backhaus schrieb und was dieser antwortete ist in vielen Details so interessant, dass es hier als Dokument 2 und 3 abgedruckt wird. Gleiches gilt für die Anfrage an die Landesregierung und die Antwort des Innenministers (Dokument 1) sowie das Schreiben von Elisabeth Buchholz an Angelika Peters (Dokument 4). Alles zusammen kündet davon, dass weiterhin versucht wird, in Kleingartenanlagen Zweitwohnungssteuern zu erheben. Dabei sind jetzt die Gartenlauben und die Übernachtung in ihnen verstärkt ins Visier der Steuereintreiber geraten.
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