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Dieser Artikel wurde am 13. September 2006 um 03:19 Uhr in der Rubrik Allgemeines veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Stimmzettelschablone

Für Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler

Bergen auf Rügen (RA). Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte können zur Landtagswahl erneut ihre Stimme mit Hilfe einer Stimmzettelschablone abgeben. Die Stimmzettelschablone ermöglicht es den blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten, ihre Stimme ohne zusätzliche Hilfe einer Vertrauensperson abzugeben. Die landesweit einheitlichen Stimmzettelschablonen, die sowohl bei der Urnen-, als auch bei der Brief-wahl verwendet werden können, sind beim Blinden- und Sehbehinderten-Verein Mecklenburg-Vorpommern e.V., 18106 Rostock, Henrik-Ibsen-Str. 20 anzufordern. Dabei ist es unerheblich, ob der Wahlberechtigte Mitglied des Vereins ist.

Die Stimmzettelschablone selbst hat die Funktion einer Tasche, in die der Stimmzettel für die Stimmabgabe eingelegt wird. Alle Stimmzettel der Landtagswahl sind dafür am oberen rechten Stimmzettel-rand mit einer fünf Millimeter großen Lochung oder einer zehn Millimeter langen Perforation versehen. Lochung oder Perforation dienen den blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten als Orientierungshilfe beim Einlegen des Stimmzettels in die Schablone. Die Stimmzettelschablone enthält in zwei senkrechten Reihen angeordnete Löcher, die aufsteigend nummeriert und deckungsgleich mit den für die Stimmabgabe vorgesehenen Kreisen auf dem Stimm-zettel sind.