Stallpflicht für Geflügel
Rügen (RA). Seit heute gilt für die gesamte Bundesrepublik erneut eine Stallpflicht für Geflügel. Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer hat diese nach den ersten Verdachtsfällen auf Ausbrüche der Vogelgrippe in Deutschland umgehend in Kraft gesetzt. Sie war ursprünglich für Anfang März geplant. Mit der Stallpflicht soll vermieden werden, dass sich das Virus auf Geflügelhaltungen in Deutschland überträgt. Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen Strafen von bis zu 25.000 Euro. Außerdem sind ab heute bundesweit Geflügelmärkte und Geflügelschauen ohne Ausnahme verboten.
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