Stallpflicht: Änderung
Neuregelung ab 16. August
Rügen (LRA). Die vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erlassene Aufstallungsverordnung für Geflügel wurde über den 15. August hinaus bis zum 28. Februar 2007 verlängert. Die bisherigen durch den Landkreis erteilten Ausnahmegenehmigungen von der Stallhaltungspflicht dies betrifft über 92 % der Geflügelhaltungen sind alle bis zum 15. August 2006 befristet. Mit dem im August einsetzenden Vogelzug werden unter Berücksichtigung der in der Aufstallungsverordnung festgelegten Kriterien die Gebiete, in denen die Freilandhaltung für Geflügel erlaubt wird, neu festgelegt. Beachtung muss dabei das Rastgeschehen insbesondere in der Westrügenschen Boddenlandschaft, am Tetzitzer See, am Nonnensee sowie in der Schoritzer und Puddeminer Wiek und auf den dazugehörigen Rastflächen finden. Keine Ausnahmegenehmigung von der Stallhaltungspflicht kann daher für folgende Gebiete Rügens ab dem 16. August 2006 erteilt werden: die gesamten Gemeinden Ummanz, Gingst, Neuenkirchen, Trent, Schaprode, Insel Hiddensee; die Orte Rugenhof, Dußvitz, Mölln, Landow und Bußvitz (westliche Bereich Gemeinde Dreschvitz); die Orte Zirmoisel, Bubkevitz, Helle, Tetzitz (nordwestlicher Bereich Gemeinde Rappin); die Halbinsel Zudar sowie die Orte Silmenitz, Groß-Schoritz, Puddemin, Mellnitz, Üselitz und Tannenort; die Ortsbereiche von Parchtitz (Hof und Dorf) und Gademow sowie von Thesenvitz, inklusive Thesenvitz-Ausbau. Bis einschließlich 15. August bleiben die bisherigen Regelungen bestehen, d.h. wer seit Mitte Mai sein Geflügel rauslassen darf, kann bis zum 15. August weiterhin Freilandhaltung betreiben. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt möchte mit der frühzeitigen Ankündigung den entsprechenden Geflügelhaltern die Möglichkeit geben, sich so gut es geht auf die Stallpflicht vorzubereiten. Eine Möglichkeit ist z.B. der Bau einer entsprechenden Voliere mit einer dichten Abdeckung nach oben (ein Netz reicht nicht aus! ) sowie einer seitlichen Abgrenzung gegen das Eindringen von Wildvögeln. Die Befreiung von der Stallpflicht ab 16. August für alle oben nicht genannten Gebiete Rügens erfolgt durch den Landkreis mittels Allgemeinverfügung, Anträge o.ä. sind nicht notwendig. Zum 1. September ist eine vom Land vorgegebene Gebietskulisse für ganz Mecklenburg-Vorpommern geplant. Deshalb sind erst Ende August Aussagen möglich, wo das Geflügel ab dem 1. September noch raus darf. Auf die Notwendigkeit der Meldung auch der privaten Geflügelbestände bei der Tierseuchenkasse, (03 95) 38 05 802 / 38 05 804 oder Fax (03 95) 38 05 800) sei nochmals hingewiesen. Geflügelhalter mit bis zu 500 Hühnern oder 166 Puten, Enten und Gänsen zahlen 2006 nur den Mindestbeitrag von 5,- pro Jahr. Abgesichert sind damit im Tierseuchenfall nicht nur die Entschädigung für das eigene Geflügel, sondern auch verschiedene andere tierseuchenrechtlich bedingte Kosten. Für eine private Kleinsthaltung betragen diese ca. 150,- . Dafür hat letztlich der Geflügelhalter einzustehen, sofern er nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet ist und seinen Beitrag gezahlt hat.
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