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Dieser Artikel wurde am 05. September 2006 um 12:57 Uhr in der Rubrik Vogelgrippe (Aktuell) veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Stallhaltungspflicht

Für Geflügel im gesamten Landkreis

Bergen auf Rügen (cs). In den neu definierten Wildvogel-Risikogebieten muss das Geflügel seit 1. September 2006 komplett aufgestallt werden. Das teilt das Landesagrarministerium unter Till Backhaus (SPD) mit. In dem entsprechenden Landeserlass vom 30. August 2006 wird der gesamte Landkreis Rügen als Drehscheibe des Vogelzuges vollständig zum Wildvogel-Risikogebiet erklärt. Damit besteht ab sofort gemäß der Geflügel-Aufstallungsverordnung die Pflicht der Stall- oder Volierenhaltung des Geflügels für den gesamten Landkreis Rügen. Bisher wurden mit einer Tierseuchen-Allgemeinverfügung des Landkreises im beträchtlichen Umfang Ausnahmen von der Aufstallungspflicht gewährt. Zuletzt profitierten etwa 73 Prozent der Geflügelhalter Rügens davon. Diese Ausnahmen sind ab sofort nicht mehr möglich, die entsprechende Tierseuchenverfügung wird umgehend aufgehoben, erklärt Landrätin Kerstin Kassner (Linkspartei.PDS). Da mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zum 28. Februar 2007 so lange gilt nach derzeitigem Stand die Geflügel-Aufstallungsverordnung weder eine Lockerung der rechtlichen Situation noch eine Entwarnung seitens der Risikobewertung zu erwarten ist, kann den Geflügelhaltern als einzige Alternative und Ergänzung zur Stallhaltung nur der Bau einer entsprechenden Voliere empfohlen werden. Diese muss nach oben dicht sein (kein Netz!) und an den Seiten das Eindringen von Wildvögeln wirksam verhindern. Entgegen ersten Befürchtungen können Geflügelschauen und -ausstellungen im Herbst und Winter durchgeführt werden.