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Dieser Artikel wurde am 22. August 2007 um 04:51 Uhr in der Rubrik Kommentare und Anmerkungen veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Solidarität mit den Lokomotivführern!

RÜGANER ANZEIGER-Gastkolumne von Dr. Udo Knapp (SPD)

Die Lokomotivführer der Deutschen Bahn und ihre Gewerkschaft GDL rufen zum Streik. Sie legen mitten in den Sommerferien den Bahnverkehr lahm. Die traditionellen und großen Bahngewerkschaften haben sich schon vor Wochen mit der DB AG auf einen neuen Tarifvertrag verständigt. Sie greifen die Gewerkschaft der Lokführer GDL als unsolidarisch an. Sie verlangen immer wieder von der GDL; auf eigene Streikaktionen zu verzichten und dem ausgehandelten Tarifvertrag beizutreten. Die DB AG zieht vor Gericht und will die Streiks der GDL verbieten lassen. Es gibt sogar Urteile, die diesem Ansinnen folgen. Per Gerichtsbeschluss wurde festgestellt, dass die möglichen Streiks der Lokführer einen unverhältnismäßig hohen Schaden für die Allgemeinheit und die DB AG anrichten. Deshalb seien die Streiks rechtswidrig.

Arbeitsrechtler, Verfassungsrechtler, Betriebswirte, Volkswirte und Politiker aus allen Richtungen wiegen besorgt das Haupt. Sie warnen vor den maßlosen Forderungen der Lokomotivführer, reden von Erpressung und Gruppenegoismus. Ein erstaunlicher Chor von Unternehmerfreunden im Kernland der gewerkschaftlichen und sozialdemokratischen Arbeiterbewebung aller westlichen Industrieländer. Die Fakten sind einfach: Die Lokomotivführer der DB AG werden um ein vielfaches schlechter bezahlt als alle ihre europäischen Kollegen. Sie müssen auch noch länger arbeiten als alle anderen. Die großen Bahngewerkschaften z.B. TRANSNET weigern sich, in ihren Verhandlungen mit der DB AG die Sonderinteressen der Lokomotivführer angemessen zu vertreten. Es ist gut nachvollziehbar, dass die Lokomotivführer unter diesen Umständen und der Tatsache von rund 1.500 Euro brutto monatlich den klassischen Weg zur Verbesserung ihrer Situation am Arbeitsmarkt wählen.

Sie organisieren sich in eigenen Gewerkschaften und nutzen ihre Marktmacht, um ihre Interessen durchzusetzen. Bei diesem Vorgehen sind sie vom Grundgesetz und seiner ausdrücklichen Feststellung der Koalitionsfreiheit gedeckt. Eine genaue Interpretation dieser Koalitionsfreiheit und des Streikrechts erfolgt seit Gründung der Bundesrepublik mit gutem Grund durch Richterrecht. Vor Gericht soll das Interesse der Streikenden und das Interesse der Gesamtgesellschaft abgewogen werden, die Politik soll sich raushalten. Noch immer sind bei diesen Entscheidungen den Rechten der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit im Betrieb und ihr Streikrecht höheres Gewicht beigemessen worden, als den Interessen der Unternehmer. Die jüngsten Urteile niedriger Instanzen weichen davon ab. Das Streikrecht soll eingeschränkt werden.

An einige Tatsachen des Funktionierens unserer Sozialordnung ist zu erinnern. Es gehört zur Natur von streikbewährten Tarifauseinandersetzungen, dass sie dem wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen Schaden zufügen. Nur wenn es den Unternehmern wehtut oder an ihre Erträge geht, werden sie zu Kompromissen und Zugeständnissen an die Arbeitnehmer bereit sein. Unser ganzes Sozialsystem, von den Lohnzahlungen bis zur Berufskrankenkasse, jeden einzelnen kleinen Punkt an Arbeitnehmerrechten und sozialer Verteilungsgerechtigkeit haben die Arbeitnehmer sich in kampfbewährten Streiks in den letzten Hundert Jahren erkämpfen müssen. Freiwillig haben die Unternehmer noch nie auf die Optimierung ihrer Ertragsmöglichkeiten verzichtet. Im Augenblick, bei hohen Wachstumsraten und explodierenden Gewinnen, ist es nur selbstverständlich, dass die Arbeitnehmer mit Streiks ihren Anteil am Erfolg der Gesamtwirtschaft haben wollen wenn nicht jetzt, dann nie! Außerdem sei darauf hingewiesen, dass sie in den letzten Jahren in freiwilliger Gesamtverantwortung immer wieder Lohnverzicht geübt haben. Gleichzeitig sind die Kosten für die sozialen Sicherungssysteme, von der Gesundheit bis zur Rente, die die Arbeitnehmer selbst zu tragen haben, so stark gestiegen, dass das frei verfügbare Einkommen für einen großen Teil der Arbeitnehmer sogar gesunken ist.

Sicher ist es richtig, dass eine zu starke Aufsplitterung der Arbeitnehmer in Einzelgewerkschaften ihre Verhandlungsmacht insgesamt schwächt. Umgekehrt sind die Gewerkschaften von heute aber so groß geworden, dass sie kaum noch in der Lage sind, diese Gesamtinteressen ausdifferenziert zur Geltung zu bringen. Die Gewerkschaften sind in vielerlei Hinsicht im Gegensatz zu ihrem Auftrag viel zu dicht an die Unternehmer gerückt. Deshalb hat der Streik der Lokführer hohe Symbolfunktion für alle Arbeitnehmer. Die Botschaft der Lokführer heißt wie historisch schon seit 200 Jahren: Nur, wer sich kampfbereit organisiert, kann sich seinen Platz in der Gesellschaft erkämpfen. Ohne starke kampfbereite Gewerkschaften wird es auf Dauer immer nur einen Abbau von sozialer Gerechtigkeit geben. Mit was für einer Begründung auch immer. Den Lokführern wird an dieser Stelle ausdrücklich Erfolg und Hartnäckigkeit in ihrer Tarifauseinadersetzung gewünscht. Die Zustimmung zu ihren Aktionen in der Gesellschaft ist viel größer, als es die allgemeine Empörung der offiziellen Öffentlichkeit glauben machen will.

Schade ist nur, dass die beiden hoch kompetenten und hoch verdienten Mediatoren Biedenkopf und Geisler in ihrer politischen Lebensgeschichte nicht gerade an der Seite der Arbeitnehmer zu finden waren. Für die Sozialdemokratie ist die Auswahl der beiden Politiker als Kritik aus dem Arbeitnehmerlager der gesamten Republik zu verstehen und ernst zu nehmen.