Schutzmaßnahmen bei Geflügel
Amtstierarzt Dr. Nostiz: "Vorschriften sind zu beachten!"
Damit sind die nach der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung vom 13. Februar 2006, zuletzt geändert am 2. März 2006, vorgeschriebenen Maßnahmen für den Sperrbezirk von allen Geflügelhaltern der Insel umzusetzen. Allen dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bekannten Geflügelhaltern wurde eine entsprechende Tierseuchenverfügung übergeben.
Wichtige Punkte: 1. Aufstallung sämtlichen Geflügels, keinerlei Auslauf oder Ausnahmegenehmigung; 2. Stallungen sind nur vom Tierhalter und amtlich beauftragten Personen zu betreten; 3. Desinfektionseinrichtung für Schuhwerk am Stalleingang und separates Schuhzeug und Schutzkleidung; 4. Transporte von Geflügel, sonstige Vögeln und Bruteiern sind grundsätzlich verboten, Ausnahmen nur nach Genehmigung durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt möglich; 5. Der Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest sowie jede Verendung und akute Minderung der Legeleistung sind dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unverzüglich anzuzeigen (Tel.: 0 38 38 2 22 22 oder 80 63 13). Es muss unbedingt verhindert werden, dass das Geflügelpestvirus in einen Hausgeflügelbestand eingeschleppt wird und damit der bundesweit erste Fall des Ausbruchs von Geflügelpest bei Wirtschaftsgeflügel auftritt. Dies hätte unabsehbare Folgen für Rügen, Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland. Zu beachten ist dabei, dass der Infektionsdruck aus der Umwelt heraus für unser Kreisgebiet als sehr hoch eingeschätzt wird. Wissenschaftlichen Berichten zur Folge reicht bereits ein Gramm Kot eines infizierten Wildvogels, um eine riesige Anzahl von Hausgeflügel mit Geflügelpest zu infizieren. Für die vom Tierhalter einzurichtende Desinfektionseinrichtung am Stalleingang sind die Desinfektionsmittel über die entsprechenden Firmen und ggf. auch über die örtlichen Ordnungsämter zu beziehen. Eine konsequente Bekämpfung von Schadnagern, insbesondere Ratten, ist in der Umgebung von Geflügelhaltungen durchzuführen. Geflügelhalter, die ihre Geflügelhaltung - auch Kleinsthaltung - noch nicht beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angezeigt haben, werden aufgefordert, dies umgehend unter der Telefonnummer (0 38 38) 80 63 16 nachzuholen. Es ist derzeit nicht abzuschätzen, wie sich der beginnende Vogelzug auf das Seuchengeschehen im Wildvogelbereich auswirkt. Man muss jedoch davon ausgehen, dass auch in nächster Zeit noch viele H5N1-Befunde bei Wildvögeln auftreten werden und so lange auch der Sperrbezirk und die entsprechenden Schutzmaßnahmen nicht aufgehoben werden können.
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