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Dieser Artikel wurde am 18. Februar 2006 um 04:17 Uhr in der Rubrik Vogelgrippe (Aktuell) veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Schutz und Sicherheit oberstes Gebot

Bitte halten Sie sich an die Verhaltensregeln

gen (RA). Die auf Rügen bei Wildvögeln festgestellte Vogelgrippe ist eine Tierseuche. Für die Bevölkerung des Landkreises Rügen und die Gäste besteht keine Gefahr, an der Vogelgrippe zu erkranken, wenn die die bekannten Verhaltensregeln eingehalten werden. Die wichtigsten sind: Abstand zu toten Tieren halten, diese nicht berühren und abgesperrte Gebiete nicht betreten.

Sicherheit ist auch für die Einsatzkräfte, die die toten Vögel einsammeln, oberstes Gebot. Der Schutz der eigenen Person hat Priorität. Aus diesem Grund wurde vom Krisenstab unter der Leitung von Landrätin Kerstin Kassner festgelegt, die Anzahl der Einsatzkräfte, die sich in gefährdete Bereiche begeben, nur so hoch wie unbedingt nötig zu halten. Zusätzlich sind diese Kräfte mit einer persönlichen Schutzausrüstung, einschließlich Atemmaske und Schutzbrille, ausgerüstet. Sie erhalten prophylaktisch ein Medikament. Alle Einsatzkräfte wurden über mögliche Risiken und Gefahren und die notwendigen Schutzmaßnahmen aufgeklärt.

„Wir halten uns streng an die vom Land Mecklenburg-Vorpommern erarbeiteten Richtlinien. Aus meiner Sicht ist bis zum jetzigen Zeitpunkt zum Schutz unserer Bevölkerung alles mögliche getan“, erklärt der Rügener Amtsarzt Jörg Heusler. Die Einschätzung der gesundheitlichen Risiken erfolgt grundsätzlich anhand des Grippealarmplanes (Influenzapandemieplan) des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom September 2005.

Nach aktuellen Informationen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) befinden wir uns – wie bereits vor vielen Monaten - in der Phase 3 und somit in der ersten Stufe einer Warnperiode. Das heißt: Es gibt menschliche Infektionen mit einem neuen Virus, aber keine Ausbreitung von Mensch zu Mensch oder nur in extrem seltenen Fällen bei engem Kontakt. Bisher ist noch keine Mensch-zu-Mensch-Übertragung nachgewiesen. Ziel dieser Phase ist eine schnelle Charakterisierung neuer Virustypen wie auch der frühe Nachweis, die Meldung und Reaktion auf weitere Fälle. Dies ist im Landkreis Rügen und auch im Land Mecklenburg-Vorpommern durch entsprechende Meldepflichten geregelt und gewährleistet.

Mit Stand vom 16. Februar 2006 sind bisher weltweit 169 Erkrankungen von Menschen an Vogelgrippe bekannt, 91 von ihnen starben an dieser Erkrankung. In diesen Fällen wurde stets engster Kontakt zu erkranktem Geflügel beschrieben. In den Regionen Mitteleuropas ist dies nicht der Fall.

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