Schon wieder geht es um Verhinderung
Bündnis 90/Die Grünen und NABU gegen weiteren Ausbau der B 96n
Von Andreas Pfaffe
Insel Rügen. Durch die neue Straße wird in einem europäischen Vogelschutzgebiet der Bestand von seltenen und geschützten Vogelarten massiv gefährdet. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern will mit Zustimmung der Kommission diesen Straßenbau mit europäischen Fördermitteln finanzieren. Das steht im Widerspruch zur Strukturfondsverordnung, die für den Einsatz der Mittel die Einhaltung des europäischen Umweltrechtes vorschreibt. In meiner Anfrage fordere ich die Kommission auf, ihre Zustimmung zu überprüfen, ihrer Kontrollfunktion gerecht zu werden und gegebenenfalls mit Sanktionen wie Rückzahlung der Fördermittel zu reagieren, so Elisabeth Schroedter, EU-Abgeordnete Bündnis 90/Die Grünen aus dem Bundesland Brandenburg. In der Antwort der Europäischen Kommission vom 19. Oktober dieses Jahres heißt es unter Punkt 2: Der Straßenbauabschnitt von Altefähr nach Bergen wird, entgegen der ursprünglichen Planung, nicht vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert. Die Kommission hat eine Änderung beschlossen, die diesen Abschnitt aus dem Großprojekt B 96n Rügenanbindung ausschließt.

Nach ersten Planungen wäre die B 96n gleichzeitig mit der neuen Strelasundquerung fertiggestellt gewesen. Jetzt ist die Finanzierung aus dem Gleichgewicht geraten. Repro: (RA)
Am 1. September 2006 wurde durch die EU-Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Elisabeth Schroedter, mittels parlamentarischer Anfrage in Brüssel der Antrag gestellt, die bewilligten Gelder für den Bau der B 96n einzufrieren. Im unmittelbaren Umfeld des geplanten Straßenneubaus befinden sich die beiden EU-Vogelschutzgebiete Vorpommersche Boddenlandschaft (DE 1543-401) und Greifswalder Bodden (DE 1747-401). Beide Schutzgebiete beherbergen geschützte Arten nach Anhang I und nach Art. 4 (2) der Richtlinie 79/409/EWG: Kranich, Singschwan, Waldsaatgans, Blässgans, Graugans, Kanadagans und Höckerschwan. Zehn Prozent des Weltbestandes der Waldsaatgans überwintern auf Rügen. Als SPA wurden vom Umweltministerium entgegen der Richtlinie nur die Schlafplätze der geschützten Arten gemeldet, die dazugehörigen Nahrungsflächen wurden nicht als Schutzgebiete ausgewiesen, um so den Straßenbau zu ermöglichen. Damit ist die Funktionsfähigkeit der SPA nicht gegeben, so Schroedter in ihrer Anfrage. Sie fordert die Kommission auf: 2. Ist die Kommission der Meinung, dass die Förderung des o.g. Straßenbauabschnittes mit Europäischen Strukturfonds im Einklang mit Artikel 41 (2) (b) der Strukturfondsverordnung ((EG) 1260/1999) steht, die für den Einsatz von Strukturfonds die Einhaltung des europäischen Umweltrechtes vorschreibt? Wenn Ja, wie begründen Sie das? Wenn Nein, wird sie eine Rückzahlung der Mittel verlangen?
Das Ergebnis liegt nun auf der Hand die Finanzierung der B 96n ist aus dem Gleichgewicht geraten. Das Projekt scheint zu kippen.
Auf die Anfrage des Wirtschaftsrates der CDU e.V. Sektion Rügen an Frau Schroedter, wie sie derartige Behauptungen aufstellen kann, ohne Detailkenntnisse zu besitzen, antwortete sie: Parlamentarische Fragen müssen gründlich vorbereitet werden. In diesem Fall gab es eine sehr enge Abstimmung mit dem NABU und einigen Bürgern vor Ort. Der NABU konnte nicht nur eine Bedrohung von vielen geschützten Vogelarten nachweisen, sondern auch, dass bei dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen ein moderater Ausbau der vorhandenen Straße ausreichend wäre. Hier stellt sich die Frage, hat der NABU bei allen öffentlichen Diskussionen über den Trassenverlauf der B 96n nicht zugehört, so der CDU Wirtschaftsrat. Eben der moderate Ausbau der B 96 ist auf Grund der bestehenden Baugesetze und DIN im Straßenbau nicht möglich, erinnert Volker Boche, Sektionssprecher des Wirtschaftsrates der CDU e.V. Sektion Rügen. Erinnert sei auch daran, dass auf Antrag des NABU ein Gutachten über den Vogelzug erstellt werden musste. Das vorliegende Gutachten von Seiten der DEGES wurde nicht akzeptiert. Die Folge ist, der Baubeginn der neuen Rügenbrücke verzögerte sich um zwei Jahre!, so Boche, der weiter ausführt: Um die bestehenden Arbeitsplätze zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen, ist es unter anderem zwingend erforderlich, die Verkehrsinfrastruktur auszubauen. Wie lange sollen wir noch auf die B 96n warten, wie lange sollen wir die Staus in der Saison ertragen, Störungen in den Lieferverkehren und in der Sicherstellung der dringenden medizinischen Hilfe hinnehmen?
Wie schon bei der neuen Rügenbrücke wird durch den NABU und andere Naturschutzverbände an unsachlichen Argumenten festgehalten nach dem Motto, was wir nicht verhindern können, werden wir verzögern. Bereits am 17. März 2003 hatte Elisabeth Schroedter bei der EU den Bau der zweiten Rügenanbindung moniert: Die DEGES plant im Auftrag der deutschen Bundesregierung die Anbindung der Insel Rügen durch eine Hochbrücke mit einer Pylonhöhe von 126 Metern. Das Projekt schädigt den naturbelassenen Landschaftsraum der Insel und des nahen Festlandes. Seine Einmaligkeit und reiche Naturausstattung gelten seit Generationen als Garant für Qualitätstourismus und sichern den Insulanern ihr Einkommen. Das Projekt soll mit 50 Prozent aus EFRE gefördert werden, obwohl der Bedarf dafür offensichtlich nicht vorhanden ist. Die Belastungszahl der jetzigen Verbindung ist 2000 gegenüber 1992 deutlich nach unten korrigiert worden. 1a. Ist der Kommission bekannt, dass für das o.g. Projekt kein Bedarf vorhanden ist, da die Kapazität der bestehenden Brücke in der Regel ausreicht und es nur an wenigen Tagen Staugefahr gibt (Ferienbeginn, Ferienende)? 1b. Ist der Kommission bekannt, dass die parallele Schienenverbindung erhebliche Kapazitätsspielräume aufweist, welche bisher ungenügend berücksichtigt wurden? 2a. Wie beurteilt die Kommission das Finanzkonzept der Brücke, das die Rückzahlung der Kredite durch eine Maut vorsieht? 2b. Ist der Kommission bekannt, dass diese Maut unterlaufen werden kann, da die bestehende Verbindung der lokalen Bevölkerung wegen mautfrei bleibt? 3. Wie beurteilt die Kommission die Tatsache, dass die Brücke einen massiven Eingriff in die Verbindungslinie zwischen zwei auf der Grundlage der Vogelschutzrichtlinie 79/409EWG ausgewiesenen europäischen Schutzgebieten (DE 1543-401, DE 1747-401) für Zug- und Seevögel darstellt? 4a. Ist die Kommission trotz dieser Tatsachen der Auffassung, dass das Projekt mit EFRE-Mitteln gefördert werden sollte? 4b. Wenn ja, wie begründet sie das?
Hier geht es ums Prinzip, denn von Fach- und Sachkompetenz kann man wohl kaum noch sprechen. Ebenso stellt sich bei einer derartigen Kontraproduktivität des NABU auf unserer Insel die Frage: Handelt es sich überhaupt noch um Naturschutz im eigentlichen Sinn? Wo bleibt der massive Druck des NABU, um den umstrittenen Bau der Windparkanlagen in der Ostsee zu verhindern? Ist das Vogelschutzgebiet im Adlergrund aufgehoben oder unterliegt es anderen Richtlinien? Spätestens an dieser Stelle muss man die Glaubhaftigkeit der auf unserer Insel etablierten Naturschutzverbände in Zweifel stellen! In Anbetracht der durch unsachliche Behauptungen der Naturschutzverbände entstandenen wirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Schäden und um weitere derartige Schäden weitestgehend abzuwenden, ist unsere Landesregierung ernsthaft gefordert, dass Klageschutzgesetz auf den Prüfstand zu stellen. Gut zu wissen ist, dass unsere Landesregierung in Ihrer Koalitionsvereinbarung dem Bau der B 96n einen hohen Stellenwert eingeräumt hat!
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