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Dieser Artikel wurde am 05. September 2007 um 04:13 Uhr in der Rubrik Kommentare und Anmerkungen veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Sassnitzer Eigenmittel gehen verloren

RÜGANER ANZEIGER-Gastkolumne: Von Dr. Udo Knapp (SPD)

Recht und Gesetz gelten für alle Bundesbürger, egal wo in der Bundesrepublik sie leben, ganz gleich welcher Profession sie nachgehen. Das ist kein Sonntagsspruch. Das ist das Grundgesetz einer funktionierenden freiheitlichen Demokratie. Wer sich bewusst nicht an Recht und Gesetz hält, gefährdet die freiheitliche Demokratie. Von diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben darf es keine Ausnahmen geben, denn die Alternativen zur uneingeschränkten Geltung von Recht und Gesetz sind Anarchie, Willkür, Ungerechtigkeit und Unterdrückung. Dieses Grundgesetz der freiheitlichen Demokratie gilt auch in Sassnitz, obwohl hier einige glauben, dass für sie Spezialrechte gelten. Das ist umso gefährlicher, als die Verankerung demokratischer Grundwerte in den Neuen Ländern auch 15 Jahre nach der Wende immer noch nicht abgeschlossen ist.

In Sassnitz gelingt es einem Rüganer immer wieder in aller Offenheit und ohne jede Scheu, Recht und Gesetz in seinem Sinne zu interpretieren und - wie es nach Außen jedenfalls ausschaut - kommt er damit auch durch. Es ist deshalb wichtig, dass in aller Offenheit über diese Vorgänge gesprochen wird. Ein solches Verhalten darf sich in unser aller Interesse am Ende nicht auch noch durch nachträgliche Anerkennung des Rechtsbruchs auszahlen.

Zunächst haben sich die Sonntagsspaziergänger auf dem Weg vom Stadthafen zur Altstadt darüber erschrocken, dass am Steilhang ohne Ankündigung und ohne Genehmigung weit über 100 Jahre alte Buchen vom Eigentümer des Grundstücks abgenommen worden sind. Diese Buchen gehörten zum Seelenbestand des Sassnitzer Stadtbildes, sie behinderten allerdings die freie Sicht in einem Haus des Bauunternehmers mit Ferienwohnungen auf die offene See. Wie sich in der Folge herausstellte, war das Vorgehen sogar dadurch gedeckt, dass die Baumsatzung der Stadt Sassnitz ein solches Abnehmen nicht ausdrücklich verboten hat. Die Satzung wurde inzwischen so verschärft, dass ein solcher Baumfrevel sich nicht wiederholen kann. Woher der Bauunternehmer allerdings wusste, was die Baumsatzung erlaubt und was nicht oder ob er sich überhaupt darum im Dialog mit der Stadtverwaltung gekümmert hat, ist nicht bekannt.

Im weiteren hat der gleiche Bauunternehmer ohne weitere Genehmigungen und statische Untersuchungen vor besagtem Grundstück an der Hangkante ein Schwimmbecken bauen lassen, dass mittlerweile die Standsicherheit und Stabilität des gesamten Hangs gefährdet. Der gleiche Bauunternehmer hat ohne entsprechende Genehmigungen eine Treppe von seinem Grundstück zur Hafenpromenade bauen lassen und mit dem Schild privat gekennzeichnet in Betrieb genommen. Wie bekannt geworden ist, hat das Bauamt des Landkreises in Bergen in beiden Fällen einen Baustopp mit Rückbauverfügung erlassen. Gegen beide Verfügungen hat der Bauunternehmer Widerspruch eingelegt, im Augenblick wird darüber verhandelt, ob per Gericht ein sofortiger Vollzug dieser Anordnung umgesetzt werden kann. Das Vorgehen dieses Bauunternehmers ist immer gleich: Er setzt sich über geltendes Recht hinweg und hofft darauf, auf dem gerichtlichen Weg im nachhinein mit Unterstützung aus der politischen Öffentlichkeit, die Genehmigung seiner originären nichtgenehmigungsfähigen Projekte durchzusetzen. Recht und Gesetz, aber auch alle öffentliche Institutionen werden durch dieses Vorgehen verhöhnt und letztlich delegitimiert.

Der ganze Vorgang wird dadurch noch dramatischer, dass der gleiche Bauunternehmer immer wieder bei der Stadtverwaltung Fördermittel aus dem Sanierungsfonds der Stadt beantragt und deren Bewilligung mit der offenen Hilfe der PDS-Fraktion im Stadtrat auch durchsetzt. Im jüngsten Fall ist dieser Vorgang besonders dramatisch, weil das Geld, dass dem Bauunternehmer für den Ausbau einer privaten Wohnanlage in der Altstadt zur Verfügung gestellt werden soll, der Stadt insgesamt als Eigenmittelanteil beim Ausbau der neuen Verkehrserschließung im Stadthafen fehlt. Wird dem Bauunternehmer der Zuschuss tatsächlich zur Verfügung gestellt, können die für die Stadt insgesamt bei der Landesregierung sofort zur Verfügung stehenden Fördermittel für den weiteren Ausbau des Stadthafens nicht abgerufen werden.

Es gibt immer wieder öffentliche Diskussionen, in denen beklagt wird, dass das Interesse vor allem junger Leute an Politik und öffentlichen Angelegenheiten zu gering sei. Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass viele junge Leute an der Wirksamkeit demokratischer Rechtsstaatlichkeit und ihren Prozeduren in aller Offenheit zweifeln und staatsferne Positionen beziehen. Kein Wunder. Wenn Teile der politischen Öffentlichkeit und Private im Interesse ihrer eigenen wirtschaftlichen Perspektiven Recht und Gesetz solange verbiegen, bis es ihnen nützt, darf sich niemand über ein solches Denken und Verhalten junger Leute auch in unserer Stadt wundern.