Saisonale Abmeldung von Rundfunkgeräten möglich
Tourismusverband Rügen begrüßt Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz
Bergen auf Rügen (gü/RA). Gute Nachrichten für Privatvermieter! Rundfunkgeräte in Ferienwohnungen können zukünftig wieder abgemeldet werden, wenn die Unterkunft nicht zur Vermietung angeboten wird. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten bei der Debatte über den 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geeinigt. Demnach haben die Rundfunkanstalten zugesichert, befristete Abmeldungen wieder zuzulassen, wie es in diesem Zusammenhang weiter hieß.
Voraussetzung dafür sei, dass die Abmeldung für mindestens drei Monate erfolgt und die Ferienwohnung in dem betreffenden Zeitraum nicht zur Vermietung angeboten wird. Der Tourismusverband Rügen (TVR) begrüßt diesen Entschluss, wie Vorstandsvorsitzender Thomas Wuitschik am letzten Freitag im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung des TVR betonte. „Denn nicht nur für die Vermieter von Ferienwohnungen ist die Übereinkunft eine gute Nachricht. Auch wir sehen uns in unserer Arbeit und unserem Engagement bestätigt“, so Thomas Wuitschik. Der Rügener Verband hatte sich dafür stark gemacht, die bis Ende 2006 gängige Praxis der saisonalen Abmeldung wieder einzuführen. So hatte sich der TVR im vergangenen Juli mit einem entsprechenden Beschwerdeschreiben an den Petitionsausschuss der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern gewandt. Darin hatte der TVR gefordert, die Neufassung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages vom 1. April 2005 zu überarbeiten.
Gewerbliche Vermieter hingegen kritisieren diese Entscheidung, wie eine Blitzumfrage des RÜGANER ANZEIGER ergab. Demnach sehen viele Hoteliers, die ganzjährig ihre Häuser geöffnet lassen, einen generellen Wettbewerbsnachteil. Private Vermieter sind zwar keine direkten Konkurrenten. Aber die entstehenden GEZ-Kosten belasten besonders in den schwachen Monaten die Kassen der Hotels.
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