Rügen: Wie viel Schutz braucht eine Insel?
Erwogene Erweiterung des Biosphärenreservates wirft noch viele Fragen auf

Die Entwicklung von Natur und Umwelt mit den notwendigen Erfordernissen der gesellschaftlichen und wirtschaftlicher Entwicklung in Übereinklang zu bringen, ist eine wichtige Aufgabe der Zukunftssicherung, die durch Offenheit und Ehrlichkeit gekennzeichnet sein muss, um mit breiter Akzeptanz entwicklungsbegleitend zu wirken. Foto: Pfaffe
Rügen (apf). Angesicht des Ansinnens des Vereins INSULA RUGIA e.V., die gesamte Insel Rügen als ein Biosphärenreservat auszuweisen, erinnert der Wirtschaftsrat der CDU noch einmal an die Ergebnisse einer Podiumsdiskussion vom 29. Januar dieses Jahres zum Thema „Erweiterung des Biosphärenreservates“ in Neddesitz. „Es steht nicht in Abrede, dass dem Schutz von Natur und Landschaft gerade auf einer durch enge natürliche Grenzen gekennzeichneten Tourismusinsel Rügen ein wesentliches Augenmerk beikommt“, so Volker Boche, Sprecher des Wirtschaftsrates. Doch gleichsam müssten die Menschen dieser Insel mit ihrem gerechtfertigten Interesse nach gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklung, nach Arbeit und Zukunft, so im Zentrum stehen. „Und eben hier ergeben sich unzählige Fragen, die, bereits wiederholt angesprochen, noch immer auf eine Antwort warten.“ Die Initiatoren der Podiumsdiskussion, der Kreisbauernverband, Kreisanglerverband, Kreisjagdverband, Gewerbeverein Sassnitz, Wirtschaftsverein Rügen e.V. und Wirtschaftsrat der CDU e.V., Sektion Rügen, betonen, dass sie selbst für den Erhalt der Natur auf unserer Insel eintreten. Doch sie sind ebenso der Meinung, dass die Begründung für eine weitere Ausweisung von Gebietskörperschaften, nur weil das Biosphärenreservat die von der UNESCO geforderte Mindestgröße von 30.000 Hektar nicht erfüllt, nicht ausreicht, dass noch weitere 7.000 Hektar dem Biosphärenreservat per Beschluss der Gemeindevertretungen zugeordnet werden. Sie kritisieren den auf unserer Insel praktizierten Naturschutz durch eine Minderheit, welche die Mehrheit ausgrenzt, oft mit nicht nachvollziehbaren Argumenten, ohne eine Kompromissbereitschaft wirtschaftliche Entwicklungen verhindert und verzögert, was auch in der Arbeit des Biosphärenreservates zu verzeichnen ist. Somit wurden und werden mögliche Arbeitsplätze und Perspektiven für unsere Jugend verhindert. „Im Ergebnis der Podiumsdiskussion räumt das Biosphärenreservat ein, dass bis 2004 Fehler in der Arbeit gemacht wurden“, zitiert Boche aus dem Protokoll, in welchem auch festgestellt wird, dass „die Kulturlandschaft des Biosphärenreservates von Generationen, Land- und Forstwirten, Jägern, Anglern, Fischern, der überwiegenden Mehrzahl der Rüganer geprägt wurde, deren Fachkompetenz durch die Arbeit des Biosphärenreservates bis heute ausgegrenzt wurde und die vorhandene Fachkompetenz in der Biosphärenreservatsverwaltung keinesfalls die außerhalb der Verwaltung vorhandene Fachkompetenz aufwiegt.“ Bis heute seien die Grundvoraussetzungen nicht erfüllt, um als UNESCO-Biosphärenreservat zu gelten. Zu geringe Flächenausweisung und keine ausreichende Kern- und Entwicklungszone seien hier Hauptkritikpunkte. Weiter wurde in der Podiumsdiskussion herausgestellt, dass die Arbeit der Biosphärenreservatsverwaltung bis dato von mangelnder Transparenz gekennzeichnet ist, sie eine mangelnde Außenwirkung hat und bis heute weder ein Entwicklungskonzept vorliegt, noch die Bevölkerung in die Arbeit integriert wurde. „Ein Entwicklungskonzept, wohin die Reise gehen soll, ist doch aber eine Grundvoraussetzung, sich für oder gegen eine Sache entscheiden zu können“, stellt Volker Boche die Frage in den Raum. Beispielsweise auch deshalb, weil die Mitgliedschaft einer Kommune nicht mehr per Beschluss des jeweiligen Gemeinderates oder der Stadtvertretung kündbar ist, sondern nur vom Landtag aufgehoben werden könnte, und man sich mit der beschlossenen Mitgliedschaft automatisch den in der Biosphärenreservatsverordnung festgeschriebenen Verboten und Geboten unterwirft, welche zusätzlich zu den bereits bestehenden Natur und Umweltschutzgesetzen einzuhalten sind. Damit werde die Planungsfreiheit der Kommunen sowie die persönliche Freiheit der Menschen beträchtlich eingeschränkt. Hinzu komme, so Boche, dass der Kommune nach Beitritt zum Biosphärenreservat kein Einfluss auf die Zonenbestimmung bliebe. Als wesentliches Ergebnis der Podiumsdiskussion steht die Aufforderung zu Buche, dass durch die Biosphärenreservatsverwaltung ein Entwurf für ein Entwicklungskonzept erarbeitet, sowie die konzeptionelle Überarbeitung der Biosphärenreservatsverordnung erfolgt. Beide Dokumente sollten den Kommunen vorgelegt werden, um die öffentliche Meinung bei der Erarbeitung zu berücksichtigen und so eine „wissende“ Entscheidung pro oder kontra zu ermöglichen. „Interessant wäre es auch zu wissen, wie die zur Kommunalwahl antretenden Parteien und Wählergruppen zum Thema Erweiterung des Biosphärenreservartes auf Rügen stehen“, stellt Boche die Frage in den Raum.
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