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Dieser Artikel wurde am 20. Januar 2010 um 06:35 Uhr in der Rubrik Allgemeines veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Rügen: LSG-Verordnung „Südwest-Rügen-Zudar“ unterzeichnet

Wichtige Voraussetzung für die Planfeststellung des Vorhabens B96n erfüllt

Rügen (apf). Landrätin Kerstin Kassner hat am Montag die Landschaftsschutzgebiets-Verordnung „Südwest-Rügen-Zudar“ unterzeichnet. Mit Veröffentlichung auf der Internetseite des Landkreises trat die Verordnung am Dienstag, 19. Januar 2010, in Kraft. Damit ist eine weitere wichtige Voraussetzung für die Fortführung des Vorhabens B 96n erfüllt, der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Straße kann auf den Weg gebracht werden.

„Das Vorhaben ‚B96n' erfährt in der Kreisverwaltung höchste Priorität. Die Aufgabe wird von allen Beteiligten verantwortungsbewusst wahrgenommen. Auch die damit im Zusammenhang stehende Information über den Fortgang der vom Landkreis durchzuführenden Arbeiten nehme ich sehr ernst“, so die Landrätin. Mit Befremden habe sie daher im OSTSEE ANZEIGER - Der Rüganer vom 13. Januar zur Kenntnis genommen, dass sie dem Rügener Landtagsabgeordneten Udo Timm nicht auf sein Schreiben zum Stand der B96n geantwortet haben soll. „Das stimmt nicht. Mit Schreiben vom 14. Dezember 2009 bin ich der Bitte von Herrn Timm nachgekommen und habe ihn über den aktuellen Stand des Rechtsetzungsverfahrens für das Landschaftsschutzgebiet ’Südwest-Rügen-Zudar’ informiert. Dabei bin ich auch auf die nachvollziehbaren Gründe für zwischenzeitlich eingetretene Verzögerungen bei der Erarbeitung der Verordnung eingegangen, erklärt Kerstin Kassner.

Aus diesem Schreiben geht hervor, dass mit Veröffentlichung in Amtsblatt am 24.03.2009 die LSG-Verordnung „West-Rügen“ in Kraft trat. Zum weiteren Fortgang der Inkraftsetzung des für das Planfeststellungsverfahren zur B96n notwendigen zweiten LSG schreibt Landrätin Kerstin Kassner an MDL Udo Timm: „Im November 2008 beauftragte ich den Umweltamtsleiter mit der Erstellung eines weiteren LSG für den südwestlichen Teil Rügens. Dies hatte sich im o.g. Verfahren als notwendig bzw. empfehlenswert ergeben. Die entsprechende Auslegung des Entwurfs der Verordnung erfolgte April - Mai 2009, ebenso die Beteiligung der Träger.öffentlicher Belange. Als Ergebnis dieses Verfahrens kann folgendes festgestellt werden:

  • 2 Gemeinden (Altefähr und Samtens) haben der Verordnung zugestimmt,

  • Ablehnung erfolgte durch 3 Gemeinden (Garz, Poseritz, Gustow), die Landesforst M-V, den Forst Pastitz

  • weitere negative Stellungnahmen stammten vom NABU sowie 4 gewerblichen landwirtschaftlichen Betrieben und 1 privaten Einwender,

  • zustimmende Stellungnahmen mit Hinweisen/Ergänzungen ergingen durch das Amt für Raumordnung, Bergamt Stralsund, StAUN Stralsund, das Amt für Landwirtschaft Franzburg, den Tourismusverband, die Wehrbereichsverwaltung Nord und das Biosphärenreservat Südost-Rügen.

Aufgrund eingegangener Hinweise und Bedenken erfolgte zunächst eine Überarbeitung des Entwurfs der LSG-Verordnung besonders im Hinblick auf Klarheit und Übersichtlichkeit des Verordnungstextes. Insbesondere die Abwägung der Einwendungen des NABU und der landwirtschaftlichen Betriebe in Groß-Schoritz, Poseritz, Garz und Maltzien, hat gründlich zu erfolgen, da es sich hier z.T. um sehr umfangreiche und fachlich tiefgehende Materialien handelt. Eine nur oberflächliche Auseinandersetzung mit diesen Einwänden birgt die Gefahr der Angreifbarkeit der Verordnung.

Weiterhin hat eine Korrektur der Verordnungskarte in einigen Fällen zu erfolgen, da Flächen aufgrund des vorhandenen Kartenmaterials ins LSG mit aufgenommen wurden, die bereits zum Siedlungsbereich bzw. zu Hofflächen gehören. Letztlich ist das Abwägungsprotokoll zu erstellen und die Veröffentlichung der LSG-VO hat zu erfolgen. Durch den Wechsel des Amtsleiters im Umweltamt im Frühjahr diesen Jahres ist leider eine gewisse Verzögerung bei der Bearbeitung des LSG Südwest-Rügen-Zudar eingetreten. Aufgrund des Personalmangels hat Herr Dr. Noack die LSG-Verfahren in der Vergangenheit persönlich bearbeitet. Es konnte also zunächst niemand in der unteren Naturschutzbehörde alternativ mit diesen Aufgaben betraut werden. Ich habe jedoch vor geraumer Zeit angewiesen, dass dieser Aufgabe im Umweltamt höchste Priorität zukommt. Herr Trenkmann als Nachfolger von Herrn Dr. Noack führt nunmehr das Verfahren persönlich.

Nach Schätzung von Herrn Trenkmann könnte ein Abschluss der Abwägungsphase Ende diesen Monats und eine Veröffentlichung der LSG-Verordnung dann im Januar nächsten Jahres erfolgen.“