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Dieser Artikel wurde am 09. Dezember 2009 um 06:27 Uhr in der Rubrik Allgemeines veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Rügen: AfR informiert

Bei Anmeldung beachten: Nicht alles zählt zum Sperrmüll

Rügen (apf). Gute Nachrichten von der Abfallwirtschaft für Rügen (AfR). Seit 1996 gab es keine Gebührenerhöhung und auch im kommenden Jahr bleiben die Gebühren für die Müllabfuhr stabil. Dass dies so bleibt, dazu kann jeder auch selbst beitragen, wenn die „Spielregeln“ der Abfallbeseitigung für einen reibungslosen Ablauf eingehalten werden. Diese lesen Sie alljährlich im Abfallkalender des Landkreises. Jener für 2010 wird noch vor Weihnachten in Ihrem Briefkasten stecken.

In der Vergangenheit hat sich aber gezeigt, dass bei der angemeldeten Sperrmüllabfuhr oft zahlreiche Dinge an die Straße gestellt wurden, die nicht zum Sperrmüll zählen und so auch nicht abgefahren werden können. Darüber informierte Torsten Ewert von der Abfallwirtschaft für Rügen .

Dazu zählen zum Beispiel auch Türen, Fenster und andere Abfälle aus Bau- und Renovierungsarbeiten (ab 1. Januar 2010 zählt auch Auslegware als Renovierungsabfall dazu), Sanitärgegenstände wie Waschbecken, Duschbecken, WC, Badewannen, Autoteile und Räder, Schrott aus Bauarbeiten wie Zaunpfähle, Zaunfelder, Maschendraht sowie Gegenstände über 70 Kilogramm und Schadstoffe. Auch Nachttisch- und Deckenleuchten sind kein Sperrmüll sondern gehören in die Restmülltonne. Nur Stehleuchten, weil diese zu groß sind, werden auch mit dem Sperrmüll entsorgt, wenn die Leuchtmittel entnommen sind.

Auch Müllsäcke und verpackte Gegenstände werden bei der Sperrmüllabfuhr nicht berücksichtigt und bleiben wie all die anderen Sachen liegen. Die Verantwortung hierfür liegt in den Händen des Anmelders der Sperrmüllabfuhr. Deshalb verweist Torsten Ewert darauf, den Sperrmüll erst zu dem Ihnen mitgeteilten Termin zur Abholung bereit zu stellen und hierzu die Hinweise auf der Sperrmüllkarte zu beachten. Alles andere wäre eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann.

Für den Fall, dass Sie schon zu frühzeitig den Sperrmüll zur Abfuhr bereit stellen und andere die Chance nutzen, sich mit zu entsorgen, stehen Sie für nicht durch die Abfuhr zu berücksichtigende Dinge gerade. Und: Wollen Sie fremder Leute Müllsäcke dann selber entsorgen?

Noch eine Bitte von Torsten Ewert: Wenn Sie Ihren angemeldeten Sperrmüll zur Abholung bereit stellen, trennen Sie bitte Elektronikschrott vom anderen Sperrmüll, da dieser separat abgefahren wird. Wussten Sie übrigens, dass Sie die Sperrmüllabfuhr so oft anmelden können, wie sie diese tatsächlich benötigen? Auch für dringende Fälle wie beispielsweise kurzfristigen Umzug gibt es eine Regelung - die Expressabfuhr. Diese kann vom Grundstückseigentümer oder Vermieter angemeldet werden, weil nur dieser einen Gebührenbescheid erhalten kann, der in diesem Falle 52,40 Euro beträgt. Die Expressabfuhr wird 48 Stunden nach Auftragsübergabe an die Entsorgungsfirma realisiert.