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Dieser Artikel wurde am 26. Januar 2011 um 04:29 Uhr in der Rubrik Lokale Politik veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Problem-Genossenschaft?

Diskussion über die richtige Rechtsform der TMG i.G.

Ostseebad Göhren (sb). Unter den Gemeinden des Amtes Mönchgut-Granitz gab es in den letzten Jahren bereits mehrfach die Überlegung, die mit der Tourismusförderung und dem Kurbetrieb verbundenen Aufgaben gemeinsam wahrzunehmen. Hierfür sollte eine Unternehmensform entwickelt werden, die neben einer wirtschaftlichen und effektiven Aufgabenerfüllung den beteiligten Gemeinden zugleich eine gleichberechtigte Wahrnehmung ihrer Interessen sichern soll. So wurde 2008 die Tourismusgenossenschaft Mönchgut-Granitz (TMG) gegründet. Der Geschäftsführer der TMG, Jörn Fenske, ist unzufrieden mit der derzeitigen Situation!

Die Genossenschaft sei immer noch in Gründung, die Genehmigungsbehörde im Landkreis übe eine Hinhaltetaktik aus. Für ihn sei die dezentrale Struktur positiv für Bürger und Gäste. Zudem gebe es nichts besseres als die Genossenschaft. „Sie ist aktuell. Das Kommunalrecht ist vom Genossenschaftsrecht abgeleitet. Wir dachten, diese alte Form wäre somit gut. Wir wollen alle und dürfen nicht“, sagt Fenske.  

Auf Nachfrage bei der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde zum aktuellen Stand der Prüfung des Vorhabens hieß es dazu: „Wie bei der Neugründung jedes kommunalen Unternehmens war es auch für die beabsichtigte TMG erforderlich, die Einhaltung der kommunalrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde nachzuweisen. Neben der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe ist insbesondere auch die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung in der jeweils gewählten Rechtsform des Unternehmens darzulegen. Hierzu sind u. a. auch Vergleiche mit alternativen Organisationsstrukturen, wie z.B. einem Eigenbetrieb oder einer kommunalen GmbH anzustellen sowie die Möglichkeit zu prüfen, inwieweit nicht auch private Dritte mit der Erbringung bestimmter Dienstleistungen beauftragt werden können.

Sinn dieser gesetzlichen Regelungen ist es, die Gemeinden vor Aktivitäten zu bewahren, deren wirtschaftliches Risiko und deren Betriebs- und Folgekosten die Finanz- und Verwaltungskraft übersteigen. Eine solche Wirtschaftlichkeitsanalyse konnte die TMG für die Gemeinden des Amtes Mönchgut-Granitz nicht erbringen. In einer gemeinsamen Beratung der Vertreter der TMG, des Amtes Mönchgut-Granitz und der Rechtsaufsichtsbehörde Anfang wurde übereinstimmend festgestellt, dass die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen nicht nachgewiesen werden könne und vereinbart, nach geeigneten Alternativen für eine kommunale Zusammenarbeit zu suchen. Hierfür hatte die Rechtsaufsichtsbehörde den Gemeinden des Amtes geeignete Möglichkeiten aufgezeigt und entsprechende Empfehlungen gegeben. Diese Vorschläge gingen von einer weitgehenden Aufgabenwahrnehmung durch das Amt bis hin zur Bildung eines gemeinsamen Eigenbetriebes bzw. zur Gründung einer Eigengesellschaft des Amtes.“

Die Entscheidung und Umsetzung dieser Anregungen liege nun in den Händen der beteiligten Gemeinden.