Polnischer Flohmarkt, oder was?
Betriebsausschuss debattiert Sondernutzungen im Ort
Ostseebad Binz (gü). „Der Besucher kann sein Tempo im Sommer nicht selbst bestimmen, wenn er auf der Strandpromenade flanieren will!“, so Bernd Richter (WfB), Mitglied im Betriebsausschuss Kurverwaltung. Dessen Mitglieder trafen sich am Montag, um über die Satzung über die Versagung von Sondernutzungen auf öffentlich gewidmeten Verkehrsgrund der Gemeinde Binz zu befinden. Während der Sitzung ging es vornehmlich um die Strandpromenade und die Hauptstraße, die in der Saison eher einem Ameisenhaufen ähneln als anspruchsvollen Flaniermeilen für die Gäste des Ortes. Die Meinungen der anwesenden Ausschussmitglieder für die Versagung oder Befürwortung von Sondernutzungen gingen hingegen weit auseinander.
Wie viel Kompromisse will man gegenüber den einheimischen Unternehmern bei der Nutzung der Strandpromenade für die Gastronomie zugestehen? Wie sollen sich Künstler und Einzelhandel „ausbreiten“ dürfen auf den öffentlichen Flächen? Diese Fragen zu klären, vermochte der Ausschuss während der hitzigen Debatte eher nicht, da die meisten Mitglieder über Art und Weise debattierten, statt über die zur Verfügung stehenden Flächen.
Hinzu kommt: Der Bürgermeister des Ortes bekommt mit der Satzung unter Punkt 3 fast eine Generalvollmacht für die Zusage von Ausnahmegenehmigungen, wenn die Satzung in dieser Form bei der nächsten Gemeindevertretersitzung beschlossen wird. Was ist Ausnahme, wer profitiert davon? Ein scharfes Richterschwert in der Hand des Gemeindechefs. Wolfgang Möser (CDU) wollte jedenfalls keinen „polnischen Flohmarkt“ auf der Promenade zulassen und sprach sich gegen Wildwuchs aus. Er wollte den Beschluss zur Satzung sogar bis hinter die Bürgermeisterwahlen am 5. Juni vertagen. Andreas Horn (FDP) plädierte dafür, dass die Gemeinde für ihre Unternehmer Voraussetzungen schaffen müsse, damit diese „in den Monaten, wo es Geld zu verdienen gibt, auch die besten Möglichkeiten haben“.
Hintergrund der Debatte ist die Auflage des Fördermittelgebers, dass solch öffentliche Flächen mit maximal zehn Prozent Sondernutzungen zu belegen sind, wie Bauamtsleiterin Gudrun Reimer erklärte.
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