Nationalparkamt Vorpommern in der Kritik
Absurd: Schaprode darf grundsätzlich nichts gegen den Küstenabbruch tun!

Die Natur darf das Seegras im Nationalpark anspülen, wo es will, nur der Mensch darf es grundsätzlich im Nationalpark nicht dort aufschütten, wo es sinnvoll ist. Fotos (3): Urban
Schaprode (ur). Stellen Sie sich vor, Ihnen gehört ein Wanderweg im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft. Die Küste kommt ihm durch Abbruch bedrohlich nahe. Sie ergreifen Massnahmen dagegen, verfüllen Unterspülungen mit Seegras und lagern weiteres vor der Küste an. Sie machen die Erfahrung, dass es sich verfestigt und dem Küstenabbruch entgegenwirkt. Zwar ist es notwendig, jedes Jahr defekte Stellen neu zu verfüllen, aber insgesamt sind Sie erfolgreich. Plötzlich sind Sie jedoch gezwungen, das frisch eingebrachte Seegras zu entfernen. Im nächsten Winter folgt ein kräftiger Küstenabbruch. Angesichts dessen fragen Sie beim Nationalparkamt an, welche Möglichkeiten des Küstenschutzes es in Ihrem Bereich gibt. Die Antwort lautet: Grundsätzlich gilt... im Nationalpark das Verbot zum Aufschütten und Einbringen aller Art von Stoffen oder das Verändern des Bodenreliefs in sonstiger Weise.
Würden Sie sich damit abfinden, dass Ihr Wanderweg langsam im Bodden verschwindet?


Unten: Seegras-Sand-Gemisch der Schaproder Strandreinigung, das bislang nicht für den Küstenschutz verwendet werden darf. Oben frisch angespültes Seegras vor der Küste.
Wie wäre Ihnen also zumute, wenn Sie das mit Ihrem Wanderweg erlebt hätten, was auf der Titelseite geschildert wurde? Der Schaproder Uwe Klawonn, der bei der Rügener Hafen- und Touristik GmbH arbeitet und früher auftragsgemäß das Seegras zur Küstenbefestigung einsetzte, findet das Vorgehen gegen diese Praxis jedenfalls absurd. Der Schap-roder Bürgermeister Rüdiger Gau kritisiert in diesem Zusammenhang im Namen seiner Gemeinde das Verhalten des Nationalparkamtes. Seine Gemeinde könne doch nicht einfach zusehen, wie Wanderer durch die Unterspülung des Küstenweges gefährdet werden und der Wanderweg durch Nichtstun demnächst ganz im Bodden verschwindet. Darum schrieb er im Juli an das Nationalparkamt Vorpommern. Dabei betonte er, dass das für die Küstenbefestigung aufgeschüttete Seegras weder Müll noch Bauschutt war, sondern ausschließlich Seegras vom Badestrand. Durch das Entfernen ist es zu großen Abbrüchen auch am Wanderweg gekommen. In diesem Zusammenhang hätte er gern gewusst, welche Möglichkeit des Küstenschutzes es in diesem Bereich gibt. Das StAUN (Staatliche Amt für Umwelt und Natur) habe ihn an das Nationalparkamt verwiesen und dieses fragte er: Besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Befestigung durch Seegras, Feldsteine oder andere Materialien, um Landverluste zu vermeiden. Nationalparkchef Siegfried Brosowski antwortete, dass das Aufschütten oder Einbringen aller Art von Stoffen oder das Verändern des Bodenreliefs in sonstiger Weise grundsätzlich verboten sei. Einen Weg zur Verhinderung des Landverlustes zeigte er nicht auf. Kein Angebot zur gemeinsamen Lösungssuche ist in seinem Schreiben zu finden.
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