Motor oder Bremse - Wie weiter mit B96n?
Bundesverwaltungsgericht wird erst 2011 über Klage zur B96n
Von Andreas Pfaffe
Rügen. Wie weiter mit dem Neubau der Bundesstraße 96n auf Rügen? Dazu nahm Verkehrsminister Volker Schlotmann Stellung. Der Planfeststellungsbeschluss für die B 96n liege seit Juli vor, wird aber von den Umweltverbänden beklagt. Die Klagebegründung liege dem Bundesverwaltungsgericht seit einigen Tagen vor. „Das Gericht entscheidet nun, wie mit der Klage und der B 96n während der Klage umgegangen wird, nicht wir“, stellte der Minister klar. Schlotmann versprach: „Sobald wir die Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichtes und die Klagebegründung haben - noch in diesem Jahr - werde ich Ihnen sagen, wann wir mit dem Bau der B 96n anfangen dürfen und können. Im Interesse der Insel Rügen wollen wir so schnell wie möglich mit dem Bau der Straße beginnen. Dafür werden wir alles tun, was möglich ist.“
Hier irrt der Minister, jedenfalls wenn man der Pressesprecherin am Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Frau Dr. Sybille von Heimburg, Glauben schenken darf. Auf telefonische Nachfrage musste sie einräumen, dass es sich bei der Klage der Umweltverbände gegen den Planfeststellungsbeschluss zur B96n auf Rügen nicht um ein Eilverfahren handele, so dass die Klage erstinstanzlich durch das Bundesverwaltungsgericht bearbeitet wird. Das wird frühestens im nächsten Jahr sein, denn so lange dauere das eben.
Aber für den Baubeginn sehe sie keine Probleme, denn wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt und kein Eilverfahren mit vorläufigem Vollzug diesen Beschluss blockiere, dann gäbe es auch keinen Grund, nicht nach diesem Beschluss zu verfahren.
Im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erfuhr OSTSEE ANZEIGER hingegen, dass „laut Information der zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes M-V erwartet sie die Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts und die Klagebegründung noch in diesem Jahr. Auf dieser Grundlage wird sie sorgfältig analysieren, wie mit der Klage umgegangen und ob mit dem Bau der B 96n begonnen werden kann. Insofern ist es jetzt zu früh, einen Termin für einen Baubeginn zu nennen.“ Wunschtraum oder Wirklichkeit? Oder stecken gar andere Mutmaßungen dahinter?
Nach Aussage von Verkehrsminister Volker Schlotmann stehen für einen möglichen Baubeginn der B96n erst teilweise die Mittel vom Bund zur Verfügung. Auch hierzu haben wir in Berlin nachgefragt: „Sollte ein Baubeginn planungs- und haushaltsrechtlich möglich sein, wäre es an der Straßenbauverwaltung des Landes M-V, die erforderlichen Aufträge in Abstimmung mit dem BMVBS zu erteilen. Der erste Abschnitt der B 96n zwischen Altefähr und Samtens als Maßnahme des Konjunkturprogramms II wird nach Vorliegen der Baureife mit konventionellen Mitteln weiter finanziert. Für den zweiten Abschnitt muss nach Vorliegen der Baureife geprüft werden, wann und wie die Maßnahme in ihrem zeitlichen Ablauf in das Finanzierungsprogramm eingeplant und mit den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln finanziert werden kann. Da beide Ausbauabschnitte auf Rügen im Straßenbauplan eingestellt sind, wird der Bund mit dem Land einen Baubeginn entsprechend der sich ergebenden Entwicklungen abstimmen.“
Was bleibt also? Abwarten und Tee trinken? Oder offensiv für das Voranschreiten eines für die Insel wesentlichen Infrastrukturprojektes agieren? Auf eine Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichtes braucht man in diesem Jahr jedenfalls nicht zu warten, um mit dem Bau der B96n beginnen zu können ...
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