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Dieser Artikel wurde am 27. Februar 2008 um 03:26 Uhr in der Rubrik Kommentare und Anmerkungen veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Meinung zur Abschaffung des Touristenfischerei

Von Karl-Heinz Wilde (Kreisanglerverband)

Bergen auf Rügen (RA). Seit einigen Wochen wird in Mecklenburg-Vorpommern über die Abschaffung des Fischereischeins öffentlich debattiert (der RÜGANER ANZEIGER berichtete). Nunmehr meldet sich Karl-Heinz Wilde als Vorsitzender der Rügener Angler zu Wort:

„Seit einiger Zeit sind verstärkt Meldungen in der Presse zu lesen und im Rundfunk zu hören, die sich mit dem Fischereischein in unserem Land und mit dessen Abschaffung beschäftigen. Die Binnenfischer verlangen die Abschaffung des Fischereischeins und in Meldungen wird verbreitet, dass Angelfreunde bald darauf hoffen können.

Das sind Wunschvorstellungen, im Sinne der Binnenfischer auch nachvollziehbar. Aber den Fischereischein wird es auch in Zukunft geben. Fakt ist, dass hier etwas geändert werden muss. Die Bürokratisierung muss abgeschafft bzw. vereinfacht werden. Es müssen leichtere Bedingungen für unsere Jugendlichen geschaffen werden. Die Prüfung zum Fischereischein ist zu kompliziert. Es wird Wissen verlangt, das mit dem Angeln wirklich nichts zu tun hat, sondern schon mit dem Wissen eines Facharbeiters. Der Kreisanglerverband ist dafür, dass Bürger bis zum 14. Lebensjahr keine Prüfung ablegen brauchen. Sie erhalten in einem unserer vielen Vereine eine Unterweisung in Natur-, Umwelt- und Tierschutz sowie praktische Handhabung des Gerätes und der Gesetzeskunde. Dies setzt eine Mitgliedschaft voraus. Mit dem Nachweis dieser Einweisung kann dieser Bürger in Mecklenburg-Vorpommern eine Angelberechtigung erwerben. Für Bürger ab 14 Jahre ist der Besuch eines Lehrgangs vorgeschrieben. Wenn dieser Bürger nur in Mecklenburg-Vorpommern angeln möchte, braucht er keine Prüfung zu machen. Der Nachweis des Besuchs eines Lehrgangs und der Mitgliedschaft in einem Verein berechtigt zum Erwerb einer Angelerlaubnis in unserem Land. Wenn in einem anderen Bundesland geangelt werden möchte, muss eine Prüfung abgelegt werden und ein ordentlicher Fischereischein erworben werden.

In den anderen Bundesländern (außer Niedersachsen) besteht die Fischereischeinpflicht. In Deutschland ist dies nicht einheitlich geregelt, sondern Landesrecht. Die Lehrgänge und die Prüfungen müssen von speziell geschulten Fachleuten des Landesanglerverbandes durchgeführt werden. Diese Profis sind in jedem Verband unseres Landes ausgebildet worden und werden regelmäßig geschult. Das sind Vorschläge, die dem Landwirtschaftsminister vorgelegt werden, um eine Vereinfachung des Angelns in M-V zu erreichen. Die einzelnen organisatorischen Maßnahmen gilt es noch zu beraten. Auf keinen Fall ist mit einer schnellen Abschaffung des Fischereischeins zu rechnen. Das Fischereigesetz muss erst einmal geöffnet werden und im Landtag eine neue Beschlussvorlage diskutiert werden. Das kann dauern. Wer jetzt einen Lehrgang besucht und einen Fischereischein erwirbt, ist in jedem Fall auf der sicheren Seite. Denn wie gesagt, an eine Abschaffung des Fischereischeines wird nicht gedacht.“