Maßnahmen gegen Vogelgrippe verschärft
Bundesregierung reagiert mit gezielten Maßnahmen
Rügen (RA). Tests im Friedrich-Loeffler-Institut haben es bestätigt: Der an der Vogelgrippe gestorbene Kater auf Rügen war mit dem Virus H5N1 infiziert. Auch deshalb beschloss die Bundesregierung weitere Schutzmaßnahmen. Diese Maßnahmen sind mit dem nationalen Krisenstab, den Fachleuten der Institute und der Geflügelwirtschaft abgestimmt.
"Die Infektion einer Katze mit dem auch für den Menschen gefährlichen Virus erfüllt mich mit Sorge. Damit ist das Virus räumlich näher an den Menschen herangerückt", sagte Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer. Dies sei zwar kein Grund zur Panik, aber Anlass für die verschärften Maßnahmen.Der Verdachtsfall in einem Hausgeflügelbestand vor einigen Tagen auf Rügen bestätigte sich nicht.
Aktueller Stand der Befunde in Deutschland:
Bis zum 2. März wurden bei insgesamt 140 Wildvögeln der Virus nachgewiesen. Davon 115 Fälle auf der Insel Rügen, 11 Fälle in der Küstenregion Mecklenburg-Vorpommerns und 14 Fälle verteilt auf Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein.
Eilverordnung für Sperr- und Beobachtungszonen
Es besteht eine neue Gefährdungssituation. Der nationale Krisenstab beschloss deshalb per Eilverordnung:
In Sperrzonen (drei Kilometer um den Fundort eines infizierten Vogels) sind Hunde an der Leine zu führen. Katzen müssen im Haus bleiben.
In Beobachtungszonen (zehn Kilometer im Umkreis) können die Länder entscheiden, ob sie davon abweichen.
Der Zutritt zu Geflügelbetrieben in Sperr- und Beobachtungszonen wird für betriebsfremde Personen verboten. Ausgenommen hiervon sind ausschließlich Tierärzte und Beschäftigte.
Nutztiere müssen in den Ställen bleiben. Helferinnen und Helfer, die mit Tieren in Berührung kommen, müssen Schutzkleidung tragen.
Ausbau des Tierüberwachung
Die Länder haben sich darauf geeinigt, das so genannte Wildvogelmonitoring in Sperr- und Beobachtungszonen zu verstärken. Der Vogelzug wird nun genauer beobachtet. Auch tot aufgefundene oder auffällige Säugetiere werden ab jetzt untersucht.
Entwicklung einer nationalen Impfstrategie
Gemeinsam mit den Gesundheitsexperten wird die Bundesregierung die Forschung und Entwicklung wirksamer Impfstoffe forcieren. Ziel ist es, eine nationale Impfstrategie zu entwickeln. Die derzeit verfügbaren Impfstoffe bieten nicht die notwendige Sicherheit für Mensch und Tier. Deshalb sieht die Bundesregierung auch weiterhin von einer Impfung ab.
Schutz der Menschen
Nach wie vor handelt es sich bei der Voglegrippe um eine eine Tierseuche. Auch ist nicht bekannt, dass Katzen oder andere Säugetiere den Virus auf Menschen übertragen. Gefahr für den Menschen besteht bei direktem Kontakt mit erkrankten Tieren. Deshalb dürfen kranke Tieren generell nicht angefasst werden. Der Kontakt zu Geflügel sollte eingeschränkt werden.
Allen Bürgerinnen und Bürger wird geraten, die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Dies bedeutet auch, totes Geflügel nicht privat zu entsorgen und keine "Privattherapie" bei erkrankten Tieren vorzunehmen. Die Bundesregierung hat alle Geflügelmärkte oder Geflügelausstellungen verboten. In der Geflügelwirtschaft Beschäftigte sollten alle vorgeschriebenen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen einhalten. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist bei ordnungsgemäßer Zubereitung unbedenklich.
Medizinische Vorsorge
Die Länder werden ihre Vorkehrungen zum Schutz vor einer eventuellen Pandemie verstärken. Sie haben beschlossen, die Vorräte von antiviralen Arzneien aufzustocken. Mindestens 20 Prozent der Bevölkerung sollen im Notfall versorgt werden können.
Im Falle einer Pandemie müsse bis zur Entwicklung eines Impfstoffes "beste therapeutische Behandlung" möglich gemacht werden. Das erklärte die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt bereits vor einigen Tagen. Im internationalen Vergleich sei Deutschland sehr gut auf eine eventuelle Pandemie vorbereitet.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat eine Telefon-Hotline eingerichtet. Hier erhalten Geflügelzüchter, aber auch Bürgerinnen und Bürge Rat und Informationen.
Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr unter den Telefonnummern 01888 529-4601, -4602, -4603, -4604, -4605 erreichbar.
Wer zahlt im Falle einer angeordneten Tötung von Tieren?
Für Tiere, die auf behördliche Anordnungen getötet werden, wird eine Entschädigung geleistet. Nach dem Tierseuchengesetz liegt die Zuständigkeit bei den Bundesländern.
In der Regel werden jedoch für bestimmte Tierarten zur Gewährung der Entschädigung Beiträge erhoben ("Tierseuchenkassenbeiträge"). In Folge dessen leistet das Land nur einen Beitrag von 50 Prozent. Die anderen 50 Prozent finanzieren sich durch die Tierseuchenkassenbeiträge.
« Nächster Artikel
Hinweise an die Bevölkerung
Vorheriger Artikel »
Immer wieder neue Ideen
