Letzte ZWAR-Versammlung vor den Wahlen
Auswertung der Kundenbefragung / Gerichtsverhandlung noch ohne Termin
Von Wolfgang Urban
Bergen auf Rügen. „Der ZWAR erreicht durchgängig gute Zufriedenheiten.“ Das sagte Ulrich Hamm von der confideon Unternehmensberatung GmbH (Foto rechts) am Montag auf der Verbandsversammlung des ZWAR (Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen). Diese Feststellung untermauerte er mit dem Ergebnis einer im Jahr 2008 durchgeführten Kundenbefragung. Während dieser Untersuchung verdeutlichten 87% mit ihrem Kreuz in den entsprechenden Antwortkästchen, dass sie mit den ZWAR-Leistungen insgesamt „zufrieden“ oder sogar „sehr zufrieden“ sind.
Als Ulrich Hamm dies verkündete, war die spontane Meinungsäußerung eines Gastes der ZWAR-Versammlung zu hören: „Das kann ich mir nicht vorstellen.“ Ulrich Hamm reagierte mit einem Hinweis auf das Ergebnis der statistischen Auszählung der Fragebogen und verdeutlichte die Grundlage der getroffenen Wertung. Dabei erklärte er u.a., warum Unzufriedenheit in Teilbereichen nicht dazu führen muss, dass die Arbeit des ZWAR insgesamt negativ gesehen wird.
„Der ZWAR erreicht ein gemischtes Gesamtbild“, sagte Ulrich Hamm bezugnehmend auf seine statistischen Auswertungen. Im Vergleich zu anderen Unternehmen der gleichen Art sei die Gesamtzufriedenheit „durchschnittlich“. In einigen Leistungsbereichen erreiche der ZWAR Spitzenwerte und in anderen „hintere Plätze“. Zu den Stärken gehören die Bereiche telefonische Erreichbarkeit, Freundlichkeit der Mitarbeiter/innen vor Ort und Verständlichkeit der Rechnungen. Defizite habe die Befragung im Vergleich zu anderen Unternehmen bei der von den Kunden empfundenen Fachkompetenz der Mitarbeiter/innen am Telefon und vor Ort zutage befördert sowie auf dem Gebiet der Preisstabilität und der rechtlichen sowie allgemeinen Informationen des ZWAR und der Infomenge. „Diese Ergebnisse“, so Ulrich Hamm, „lassen vermuten, dass es zu vertraglichen oder preislichen Änderungen gekommen ist, die den Kunden nicht zufriedenstellend erklärt werden konnten.“ Das ist aber wohl vor allem nicht dem ZWAR anzulasten, sondern einer Gesetzgebung auf dem Gebiet der kommunalen Abgaben, deren Konsequenzen der ZWAR u.a. durch einen Rechtsstreit immer noch auszubaden hat.
Das Jahr 2008 war zweifelsohne für den ZWAR ein „sehr kompliziertes Jahr“, wie ZWAR-Verbandsvorsteher Reinhard Liedtke am Montag betonte. Dabei kritisierte er das „Versagen der Politik beim Kommunalabgabengesetz“. Er betonte, dass sich der ZWAR bemüht habe, in dieser Situation „eine für die Bürger erträgliche Lösung“ zu finden. Man könne aber bei den Gebühren keine Gerechtigkeit für alle erreichen, sondern nur versuchen einen Maßstab zu finden, „der allen einigermaßen gerecht wird“.
Fakt ist, der ZWAR hat nach langen Debatten sowie Abwägungen verschiedenster Interessen auf seiner Sitzung am 27. Februar 2008 eine Änderung des Finanzierungsmodels für die Trinkwasserversorgung im Landkreis Rügen beschlossen. Daraufhin wurden alle Kunden in einem Schreiben darüber informiert, dass die Trinkwasserversorgung rückwirkend zum 1. Januar 2008 nur noch aus Gebühren finanziert wird und in der Trinkwasserversorgung keine Beiträge mehr erhoben werden. „Die bis zum 31. Dezember 2007 erhobenen Beiträge werden zurückbezahlt“, hieß es 2008 in Schreiben des ZWAR an seine Kunden. Die Beitragsrückerstattung erfolge ab dem 1. Januar 2009.
„Um jedoch einen möglichst reibungslosen Ablauf im Jahr 2009 zu gewährleisten“ wurden die ZWAR-Kunden um Mitarbeit gebeten. Wörtlich heißt es dazu in einem dieser Schreiben: „Haben Sie bereits einen Trinkwasserbeitragsbescheid erhalten, dann stellen Sie bitte einen formlosen Antrag und reichen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug, sowie, wenn vorhanden, eine Kopie des Beitragsbescheides ein.“ Der Übergang zum reinen Gebührenmodel bei der Finanzierung der Trinkwasserversorgung war indes aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen nicht unumstritten und führte zu einem Rechtsstreit. Wie geht es jetzt weiter bei der Frage der Trinkwassergebühren und -beiträge?
Dazu sagte ZWAR-Geschäftsführer Axel Rödiger am Montag auf Nachfrage: „Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines reinen Gebührenmodels liegt beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald. Optimistisch stimmt mich ein Urteil des Thüringischen Verfassungsgerichtes, in welchem die Refinanzierung für Trinkwasser nur aus Gebühren für Rechtens erklärt wurde. Dieses ist im dortigen Kommunalabgabengesetz so fixiert worden.“ Aber wie wird sich das Oberverwaltungsgericht Greifswald entscheiden? Wie ist der dortige Stand der Angelegenheit für den ZWAR? In Beantwortung dieser Frage sagte Axel Rödiger: „Dazu kann ich berichten, dass es intensive Nachfragen seitens des Oberverwaltungsgerichtes gibt. Allerdings steht noch kein Verhandlungstermin fest.“ Angesichts dessen ist wohl verständlich, dass es nicht am ZWAR liegt, wenn sich Bürger angesichts der Rechtslage verunsichert fühlen. Das ganze Übel der Rechtssituation wurde auch nicht vom ZWAR verursacht, sondern von Landespolitikern. Was sie als Änderung des Kommunalabgabengesetzes kurz vor den letzten Landtagswahlen beschlossen, war mit seiner Konsequenz nicht von allen so gewollt, die mit „JA“ stimmten. Nur ein Teil der „JA-Stimmen“ überschaute wohl die schwerwiegenden Konsequenzen für die sogenannten Altanschließer. Andere waren zum Zeitpunkt der Beschlussfassung jenseits jener Sachkenntnis, um zu begreifen, was sie mit ihren JA-Stimmen als Altanschließerproblematik ausgelöst hatten. Als auch für sie das Dilemma der sogenannten Altanschließerproblematik mit allen Konsequenzen sichtbar wurde, fehlte ihnen wohl der Wille und die Tatkraft zur Problemlösung. Ihr bequemes Aussitzen des Altanschließerproblems begann. Politiker wie der erst in den jetzigen Landtag hineingewählte Rügener Abgeordnete Gino Leonhard, die versuchten, das vom alten Landtag produzierte Dilemma zu beseitigen, waren mit ihrem Bemühen um Problemlösungen eine Ausnahme. Leonhardt wurde so zum Don Quichotte im Kampf gegen übermächtige Politikmühlen mit einer anderen Geisteshaltung. So wurde das Kommunalabgabengesetz zur „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme“ für Gerichte und Rechtsanwälte und der Ausgang ist für den ZWAR noch immer offen.
Das in der Kundenbefragung von 2008 ermittelte Ergebnis der Unzufriedenheit der Kunden mit rechtlichen Informationen durch den ZWAR dürfte wohl fortbestehen, denn er kann keine eindeutigen Antworten geben solange Gerichtsentscheidungen ausstehen.
Kunden möchten aber nun einmal sehr gerne wissen, ob sie Anschlussbeiträge für die Trinkwasserversorgung zurückerhalten oder künftig welche zahlen müssen und wie hoch in Abhängigkeit davon ihre Trinkwassergebühren in diesem Jahr sein werden. Was rät der ZWAR-Geschäftsführer in dieser Situation jenen Kunden, die einen Antrag auf Rückzahlung eines von ihnen geleisteten Trinkwasseranschlussbeitrages gestellt haben oder dies aus Verunsicherung über die rechtliche Situation noch nicht getan haben? Axel Rödiger bittet die Antragsteller „sich in Geduld zu üben, da, wie gesagt, ein rechtskräftiges Urteil noch nicht gefällt wurde. Sollten Sie bisher noch keinen Antrag auf Rückzahlung gezahlter Trinkwasserbeitragsbescheide gestellt haben, so können Sie das noch jederzeit tun, da es hierfür keine Fristen gibt.“
« Nächster Artikel
Dollahner Straße wieder für Verkehr frei
Vorheriger Artikel »
Rügen: Neue Haare in der Suppe „B96n“?
