Landtag: Heute Dringlichkeitsantrag der FDP
Altanschließer-Problematik: Ist die Arroganz der Macht noch zu stoppen?
Von Wolfgang Urban
Schwerin / Rügen. Nach jetziger Gesetzeslage müssen alle Grundstückseigentümer bis spätestens 31.12.2008 einen Festsetzungsbescheid für ihren Anschlussbeitrag an die Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung erhalten, bei denen die vier Jahre des Anschlusses ansonsten verstrichen sind. Deswegen verschickt der ZWAR (Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Rügen) zur Zeit auch an die so genannten Altanschließer Vorinformationen über die Erhebung von Anschlussbeiträgen für Schmutzwasser. Die Informationen gehen damit u.a. an Grundstückseigentümer, die ihren Anschluss an die zentrale Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung noch in DDR-Zeiten selbst finanzierten. Wenn das Kommunalabgabengesetz nicht geändert wird, dann ist der ZWAR dazu gezwungen, dass den Vorinformationen bis zum 31.12.2008 Festsetzungsbescheide für die Anschlussbeiträge folgen. Dann müssten also auch die Altanschließer zahlen, deren Leitungssystem noch gar nicht durch den ZWAR erneuert wurde.

Der CDU-Wirtschaftsrat des Landkreises Rügen wandte sich bzgl. der Altanschließerproblematik an alle Landtagsfraktionen mit Ausnahme der NPD. Über das Ergebnis informierte Volker Boche (re.) Axel Rödiger, siehe Artikel. Foto: Urban
Dabei geht es nicht um Kleingeld! Der ZWAR müsste Feststel-lungsbescheide im Umfang von 75 Millionen Euro ver-schicken. 35 Millionen Euro für Trinkwasser- und 40 Millionen Euro für Abwasseranschlüsse, sagt ZWAR-Geschäftsführer Axel Rödiger. Bisher hat der ZWAR Anschlussbeiträge erst dann fällig gestellt, wenn das Leitungssystem tatsächlich von ihm erneuert wurde. Für Rödiger ist es schlichtweg den Altanschließern nicht verständlich zu kommunizieren, dass sie Anschlussbeiträge an den ZWAR zahlen sollen, ohne dass dieser die alte gegen eine neue Leitung ausgewechselt hat. Das sieht auch Volker Boche so. Der Vorsitzende des CDU-Wirtschaftsrates traf sich vor kurzem mit Axel Rödiger zu einer Beratung. Beide stimmten darin überein, dass das erwähnte Datum 31.12.2008 aus dem jetzigen Kommunalabgabengesetz verschwinden muss.
Erreicht werden kann dies nur durch einen entsprechenden Landtagsbeschluss. Angesichts dessen wandte sich der Rügener CDU-Wirtschaftsrat an alle Landtagsfraktionen mit Ausnahme der NPD. Im Ergebnis dessen sieht Volker Boche allerdings noch keine Mehrheit im Landtag für eine Gesetzesänderung. Er fordert alle betroffenen Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen dazu auf, den Landtagsabgeordneten ihrer Wahl die Probleme in sehr faktenreicher Weise zu verdeutlichen und sie zum Handeln zur Veränderung des Kommunalabgabengesetzes zu bewegen. In genau entgegengesetzter Richtung bekräftigte der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Heinz Müller, nach der Sitzung des Innenausschusses des Landtages zur Frage der Beitragserhebung im Abwasserbereich, dass für die SPD-Fraktion eine Öffnung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) nicht in Frage komme.
Müller verwies dabei auf den Bericht des Innenministeriums, der ebenfalls zu dem Schluss komme, dass das KAG in seiner geltenden Fassung ein ausgewogenes Instrumentarium zur Gestaltung der örtlichen abgabenrechtlichen Rahmenbedingungen für die zentrale Abwasserentsorgung darstellt.
Die FDP-Landtagsfraktion will am heutigen Mittwoch zumindest noch den Versuch unternehmen, mit einem Dringlichkeitsantrag eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes auf die Tagesordnung des Landtages zu bringen und damit eine Verschiebung des erwähnten Datums 31.12.2008 nach hinten zu erreichen. Reagieren die Regierungsparteien heute mit Gesprächsbereitschaft oder mit der Arroganz der Macht?
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