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Dieser Artikel wurde am 09. Februar 2011 um 03:42 Uhr in der Rubrik Lokale Politik veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Kreiswahlausschuss konstituiert

Gremium bereitet Kreistagswahlen am 4. September vor

Stralsund/Rügen (gü/DR). Die Mitglieder des Kreiswahlausschusses für die Kreistagswahlen am 4. September haben sich konstituiert! Während der ersten Sitzung des Gremiums am zurückliegenden Mittwoch wurden Lothar Großklaus als Kreiswahlleiter für die Kommunalwahl und als sein Stellvertreter Rolf-Peter Zimmer gewählt. Großklaus ist Beigeordneter im heutigen Landkreis Nordvorpommern. Dem Kreiswahlausschuss gehören Vertreter der Gebietskörperschaften Nordvorpommern, Stralsund und Rügen an.

Der Kreistag Rügen hatte in seiner letzten Sitzung im alten Jahr diesbezüglich seine drei Ausschussmitglieder Dr. Heinrich Lömker, Antje Fock und Angelika Peters benannt. Für Nordvorpommern sind Lothar Großklaus, Steffen Gleß und Lothar Radtke ordentliche Mitglieder in diesem Ausschuss. Die Hansestadt Stralsund hat Rolf-Peter Zimmer, Detlef Linder sowie Peter Hülse in den Ausschuss entsandt.

Der Kreiswahlausschuss hat auf seiner ersten Sitzung zudem beschlossen, dass drei weitere Mitglieder in den Wahlausschuss berufen werden (gem. § 34 Absatz 2 LNOG M-V). Hierzu werden die noch nicht im Wahlausschuss vertretenen Parteien, die berücksichtigt werden können (FDP, Bündnis 90/Die Grünen und NPD), angeschrieben und bis zum 28. Februar jeweils um einen Besetzungsvorschlag gebeten, wie es in diesem Zusammenhang heißt. Soweit keine Vorschläge unterbreitet werden, würde der jeweilige Sitz frei bleiben. Zum Schluss der Sitzung wurde darauf aufmerksam gemacht, dass im Februar eine neue Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) erscheinen wird. Bis dahin gilt noch die alte Kommunalwahlordnung (KWO M-V). Die Parteien wurden gebeten, in Vorbereitung des Wahlvorschlagsverfahrens möglichst die neue Wahlordnung hinsichtlich der Verwendung der Anlagen (Vordrucke) abzuwarten.

Die Sitzungen des Kreiswahlausschusses sind generell öffentlich und können von interessierten Bürgern besucht werden. Die Termine der Sitzungen werden in Ihrer Wochenzeitung entsprechend veröffentlicht.

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