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Dieser Artikel wurde am 28. Mai 2008 um 03:28 Uhr in der Rubrik Kommentare und Anmerkungen veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

„Kreistagsbeschluss mit fatalen Konsequenzen…“

Reaktion von Elfriede Holz im Namen der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Rügen

Rügen. Im RÜGANER ANZEIGER vom 7. Mai 2008 auf Seite 1 war ein Artikel unter der Überschrift „Kreistagsbeschluss mit fatalen Konsequenzen – Wussten die Kreistagsabgeordneten nicht, was ihr Beschluss bewirken wird?“ überschrieben. Dazu möchte ich mich als Mitglied des Kreistages äußern. Die Richtlinie des Landkreises für die Kosten der Unterkunft wurde, bevor sie im Kreistag zur Abstimmung stand, im Sozialausschuss und im Finanzausschuss beraten. Ich habe in beiden Ausschüssen die Gründe dargelegt, warum ich der Beschlussvorlage nicht zustimmen kann.

Bevor es im Kreistag zur Abstimmung über diese Vorlage kam, stellte die Kreistagspräsidentin Frau Gisela Lemke die Frage, ob es noch Fragen zu der Beschlussvorlage gibt. Da das nicht der Fall war, meldete ich mich zu Wort und legte auch auf dieser Sitzung dar, warum ich die Beschlussvorlage ablehnen werde und was der Beschluss für die Betroffenen bedeuten würde. Ich erwähnte in diesem Zusammenhang auch die Aussage von Frau Petra Jantz, die sie nach der Beratung im Sozialausschuss mir gegenüber geäußert hatte: „Sie sei erschrocken, wie schnell die Mitglieder des Ausschusses der Vorlage zugestimmt hätten, ohne Fragen zu stellen.Die wissen gar nicht, was das für die Betroffenen bedeutet.“

Ich wies auch darauf hin, dass Frau Illanz in der Beratung des Sozialausschusses noch mal deutlich gemacht habe, dass mit Bestätigung der Vorlage der Bestandsschutz wegfällt und damit alle Personen, die in der Saison eine Arbeit aufnehmen, nach der Beendigung dieser von der neuen Regelung betroffen sind. Das bedeutet für diese Personen, dass sie für die gleiche Wohnung weniger Geld bekommen. Für einige kann es auch bedeuten, dass die Wohnungsgröße jetzt nicht mehr der zulässigen Norm entspricht.

Es hatten auf diesem Kreistag also alle Kreistagsmitglieder die Möglichkeit, sich durch Nachfragen an die Verwaltung – noch besser wäre es gewesen, sich vor dem Kreistag in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde oder den Wohnungsunternehmen – in Kenntnis zu setzen, um dadurch über die Auswirkungen auf die betroffenen Personen Bescheid zu wissen. Unsere Fraktion hat der Vorlage nicht zugestimmt.